Schwerbehindertenrecht und Umwelt – neue Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung

Seit 1. Mai gehören zwei neue Bereiche zur Stadtverwaltung Eisenach: Die Abteilung Schwerbehindertenrecht beim Sozialamt – sie wurde vom Landesamt für Soziales übernommen – und mehrere Sachgebiete im Umweltbereich, die vom Staatlichen Umweltamt übernommen wurden. Beide Bereiche arbeiten reibungslos, Bearbeitungsrückstände wie in anderen Städten und Kreisen gibt es in Eisenach nicht.

Die Abteilung Schwerbehindertenrecht ist zuständig für die Erstanträge zur Feststellung von Schwerbehindertengraden. Sie erteilt auch Schwerbehindertenausweisen für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eisenach. Entgegen genommen werden die Anträge im Bürgerbüro am Markt 22. Bearbeitet werden Wiederholungsanträge und Verlängerungen für Schwerbehindertenausweise in der neuen Abteilung Schwerbehindertenrecht. Die Ansprechpartner für Familiennamen von A bis S sind zu finden im Markt 22, Zimmer 18 (Erdgeschoß), für die Anfangsbuchstaben T bis Z im Zimmer 50 (1. Etage). Blindengeld- und Blindenhilfe-Anträge werden ebenfalls im Markt 22, Zimmer 50 (1. Etage) bearbeitet.
Das Bürgerbüro hat wie folgt geöffnet: montags, dienstags und donnerstags von 7 Uhr bis 18 Uhr, mittwochs von 7 Uhr bis 13 Uhr, freitags von 7 Uhr bis 16 Uhr und samstags von 9 Uhr bis 12 Uhr.
Die Abteilung Schwerbehindertenrecht des städtischen Sozialamtes hat folgende Sprechzeiten: montags und freitags – 9 Uhr bis 12 Uhr; dienstags – 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr; donnerstags – 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Zu den Aufgaben, die jetzt zusätzlich im städtischen Umweltamt erledigt werden, gehören im Naturschutzbereich unter anderem die Kontrolle von Schutzgebieten. Aber auch der Handel und die Haltung von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten sind zu beaufsichtigen. Im Bereich des Immissionsschutzes zählt das Chemikalienrecht zu den neu übertragenen Aufgaben. Dabei sind beispielsweise der Umgang, der Handel und die Lagerung von Chemikalien zu kontrollieren. Außerdem obliegt dem Umweltamt jetzt auch die Genehmigung und Überwachung von Anlagen, die nach Immissionsschutzrecht eine Genehmigung benötigen. Des Weiteren ist das Umweltamt nun auch staatliche Bodenschutzbehörde. Zu deren Aufgaben gehören die Erfassung und Überwachung von Altlasten sowie die Führung des Altlastenregisters für Eisenach.

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