Situation an der B 62 Merkers erträglicher gestalten

Zu einer Gesprächsrunde trafen sich im Landratsamt Wartburgkreis Vertreter der Bürgerinitiative B 62 Merkers mit Landrat Reinhard Krebs. Ziel des Treffens war es, gemeinsam mit den Anwohnern Möglichkeiten zu finden, wie die durch Kanalbauarbeiten in der Ortsdurchfahrt verschärfte Verkehrs- und Lärmsituation erträglicher gestaltet werden kann. Vordringlichster Wunsch der Vertreter der Bürgerinitiative war dabei die Vollsperrung für den Schwerverkehr während der Bauzeit. «Wir wünschen uns eine Verteilung der Lasten auf breitere Schultern», so Matthias Gehb von der Bürgerinitiative, der eindringlich mahnte, den Blick nicht nur auf Vorschriften und finanzielle Aspekte sondern auch auf die schwierige Situation der Menschen vor Ort zu richten. Zudem würde die ursprünglich für ein halbes Jahr angekündigte Bauzeit nun bereits ins zweite Jahr gehen.
Landrat Reinhard Krebs lässt im Ergebnis des Gesprächs aktuell noch einmal prüfen, ob unter dem Gesichtspunkt der verlängerten Bauzeit doch alternative Umleitungsmöglichkeiten gefunden werden können. Auch die Sicherheitssituation im Bereich der Baustelle soll genau geprüft werden. An die Polizeiinspektion erging bereits im Anschluss der Gesprächsrunde die Aufforderung, verstärkte Verkehrskontrollen zur Einhaltung der Geschwindigkeit durchzuführen.

Einer weiteren Bitte der Bürgerinitiative, die Ampeln weitgehend aus dem bewohnten Bereich in den Ortsrand zu verlegen, konnte zumindest teilweise entsprochen werden. Im Rahmen einer Testphase (ab 31. März bis 14. April) zur Erprobung wird die Lichtsignalanlage nun auf 390 Meter verlängert, um so die Lärmbelastung für Anwohner durch anfahrende Fahrzeuge zu verringern. Die Kraftfahrer sollen außerdem mit entsprechenden Schildern dazu angehalten werden, bei Rot den Motor abzustellen.
Landrat Reinhard Krebs wünscht sich eine rasche Verbesserung der Situation für die Anwohner und möchte daher auch Einfluss auf den Aufgabenträger nehmen, um die Baulaufzeit zu verkürzen. Eine Aussage seitens der bauausführenden Firma soll bis Ende des Monats vorliegen.

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