Sommerzeit beginnt am 29. März 2009

Am Sonntag, 29. März 2009, beginnt dieses Jahr in Deutschland die Sommerzeit. Um 2 Uhr morgens Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) wird die Uhr um eine Stunde auf 3 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) vorgestellt. Die Zeitumstellung ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in anderen Nachbarstaaten vorgeschrieben.

Mit Wirkung zum 04. Juli 2008 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Zuständigkeit für die gesetzliche Zeit vom Bundesministerium des Innern übernommen, weil es für das gesetzliche Messwesen zuständig ist und die gesetzliche Zeit einen Teil hiervon bildet. Im Geschäftsbereich des BMWi ist zudem die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) angesiedelt, welche als Nationales Metrologieinstitut Deutschlands u.a. umfangreiche Forschung und Entwicklung im Bereich der Metrologie durchführt (Metrologie = Lehre von den Maßen und Gewichten und den Maßsystemen).

Die PTB ist auch für die Darstellung und Weitergabe der gesetzlichen Einheiten und der gesetzlichen Zeit zuständig. Sie liefert die gesetzliche Zeit als Signal für ganz Deutschland über ihren Langwellensender und ist Garant dafür, dass hier größte Genauigkeit herrscht. Die Atomuhren der PTB steuern sämtliche Funkwecker, Bahnhofsuhren und viele Abläufe in der Industrie. Die Zeitaussendung über den Langwellensender DCF77 besteht bereits seit 1959 und begeht daher in diesem Jahr ein 50-jähriges Jubiläum. Mehr als 100 Millionen Funkuhren in ganz Europa erhalten präzise Zeitinformation über dieses Signal. http://www.ptb.de/de/wegweiser/infoszurzeit/index.html(Mehr Informationen).

Die Sommerzeit wurde mit § 1 der Sommerzeitverordnung vom 12. Juli 2001 in Deutschland für unbestimmte Zeit eingeführt. Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit, welche den Zweck verfolgt, das Funktionieren des EU-Binnenmarktes zu unterstützen. Gemäß § 3 der Sommerzeitverordnung werden Beginn und Ende der Sommerzeit auch im Bundesanzeiger für jeweils 5 aufeinander folgende Jahre bekannt gemacht.

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