Sprechzeit in Abteilung des Jugendamtes eingeschränkt

Im städtischen Jugendamt wird im Bereich „Vormundschaften, Beistandschaften, Urkundspersonen“ vorübergehend die Sprechzeit begrenzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind voraussichtlich bis Oktober dieses Jahres nur an den Donnerstagen in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr zu sprechen – sowie nach Vereinbarung.