Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Piloten

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hat gegen den 36-jährigen Piloten des verunglückten Agrarflugzeuges des Typs Z 37 A Anklage wegen

– fahrlässiger Tötung in 2 Fällen,
– fahrlässiger Körperverletzung in 17 Fällen und
– wegen fahrlässiger Gefährdung des Luftverkehrs

erhoben.

Der Angeschuldigte wollte mit dem einmotorigen Propellerflugzeug am 26.04.2008 gegen 15.50 Uhr vom Verkehrslandeplatz Kindel starten, um einen Wasserabwurf vor Publikum zu demonstrieren.

Während des Startes geriet das Flugzeug in einen instabilen Zustand, drehte nach rechts und kam von der Startbahn ab.
Obwohl der Angeschuldigte dies bemerkt hatte, brach er den misslungenen Start nicht rechtzeitig ab und befolgte nicht den ihm übermittelten Hinweis des Kontrollturmes, das Gas wegzunehmen. Er gab vielmehr weiter Vollgas, so dass das Flugzeug noch weiter nach rechts von der Startbahn auf die Grünfläche abkam und wenig später mit einem Pavillon der Rettungshundestaffel und einer Schaustellerbude kollidierte.

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Bei dem Unfall wurden eine 45-jährige Frau und ein 14-jähriges Mädchen so schwer verletzt, dass sie verstarben.
Weitere Besucher der Veranstaltung erlitten schwere Verletzungen.
Andere Geschädigte mussten sich wegen psychischer Belastungsstörungen in ärztliche Behandlung begeben.

Zu den erhobenen Vorwürfen ließ sich der Angeschuldigte dahingehend ein, die Geschwindigkeit des Flugzeuges habe ca. 85 km/h betragen, als er bemerkt habe, dass die Maschine ausbricht. Er habe dann nicht mehr viel Zeit gehabt und instinktiv versucht, «darüber weg» zu fliegen.

Die Ermittlungen ergaben, dass die Maschine keine technischen Mängel aufwies.

Der Angeschuldigte hatte seine Fluglizenz im Jahr 2000 erworben und insgesamt ca. 150 Flugstunden absolviert. Auf dem Typ Z 37 A verfügte er über 18 Stunden Flugerfahrung. Im Oktober 2007 hatte der Angeschuldigte den Wasserabwurf erstmals geprobt, wobei der Versuch missglückte, weil das Flugzeug ausbrach.

Über die Eröffnung der Hauptverhandlung und die Terminierung wird das Amtsgericht – Schöffengericht – in Eisenach entscheiden.

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