Stadt beantragt Teilnahme an Modellprojekt: Auswirkungen gesetzlicher Änderungen des Bundesteilhabegesetzes sollen untersucht werden

Die Stadt Eisenach möchte an einem Modellprojekt des Bundes teilnehmen und hat einen Antrag auf Fördermittel gestellt. Sollte dieser bewilligt werden, werden im städtischen Sozialamt die angekündigten neuen gesetzlichen Regelungen für die Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes untersucht. Herausgefunden werden soll, welche Auswirkungen die neuen gesetzlichen Regelungen haben werden.

Mit seinem einstimmig gefällten Beschluss hat der Eisenacher Stadtrat den Weg für eine Teilnahme der Stadtverwaltung an einem Modellprojekt des Bundes geebnet. Der entsprechende Antrag ist inzwischen gestellt worden. Sollte er bewilligt werden, werden ab 1. Januar 2018 im städtischen Sozialamt angekündigte neue gesetzliche Regelungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes untersucht. Die Eingliederungshilfe ist bisher eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und soll künftig im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) integriert werden. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern. Zu den Hilfen zählen beispielsweise die Integrationshelfer, die ein behindertes Kind in der Schule begleiten, ambulant betreutes Wohnen oder der Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen

Das Modellprojekt mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 soll helfen herauszufinden, welche Auswirkungen die Gesetzesänderungen des Bundesteilhabegesetzes für Eingliederungshilfe haben. „In Eisenach sollen zwei Aspekte untersucht werden: Das Wunsch- und Wahlrecht sowie der Vor- und Nachrang der Eingliederungshilfe“, teilt Sozialdezernent Ingo Wachtmeister mit. Wunsch- und Wahlrecht bedeutet, dass diejenigen, die Leistungen beziehen, Wünsche äußern dürfen. Diesen Wünschen ist stattzugeben, soweit sie angemessen sind. Hierbei sind die persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Nachrang der Eingliederungshilfe bedeutet, dass es wegen der Einführung des neuen Begriffes Pflegebedürftigkeit vermehrt zu Abgrenzungsfragen zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe und den Leistungen der Hilfe zur Pflege kommt.

„Das Modellprojekt ist für uns sehr wichtig, da die gesetzlichen Neuregelungen für uns eine große Herausforderung darstellen“, betont Ingo Wachtmeister. „Obwohl das neue Recht noch nicht gilt, hätten wir mithilfe des Projektes die Möglichkeit, ausgewählte Fälle nach der jetzigen Rechtsprechung und parallel schon nach dem zukünftig geltenden Recht zu bearbeiten“, erklärt er. Für das Projekt selbst würden der Stadt keine Kosten entstehen. Es wird zu 100 Prozent aus den Bundesmitteln finanziert. Damit verbunden sind zwei neue Stellen im Sozialamt: eine/ein Verwaltungsfachangestellte(r) und ein/e Sozialarbeiter(in). Sie werden aus den Fördermitteln bezahlt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert in den Jahren 2017 bis 2021 im Einvernehmen mit Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, entsprechende Projekte einer begrenzten Anzahl von ausgewählten Trägern der Eingliederungshilfe. Das Bundesministerium entscheidet, ob der Eisenacher Antrag bewilligt wird.

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