Stadt Eisenach: Bettensteuer nur noch für Touristen

Die Stadt Eisenach erhebt ab sofort die so genannte Bettensteuer (Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach) nur noch auf privat veranlasste Übernachtungen in Hotels, Pensionen und anderen Unterkünften. Gäste, die in Eisenach aus beruflichen Gründen übernachten, zahlen keine Abgabe mehr.

Diese Änderung ist notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Demnach dürfen Städte und Gemeinden zwar Steuern auf privat veranlasste Übernachtungen erheben, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind. Derzeit trennt die Eisenacher Satzung hinsichtlich der Abgabe nicht zwischen privat veranlassten oder beruflich bedingten Übernachtungen.

«Wir wissen, dass die Umsetzung dieser Regelung für die Hoteliers nicht einfach ist», sagte Oberbürgermeisterin Katja Wolf. Denn diese müssen jetzt per formloser Abfrage feststellen, ob ihre Gäste zwingend beruflich bei ihnen übernachten. Um die Abfrage zu erleichtern, hat die Stadt an alle Hoteliers ein Erläuterungsschreiben mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen verschickt.

«Wir haben unser Vorgehen sorgfältig geprüft», sagte Katja Wolf. Da die Satzung der Stadt von dem Leipziger Urteil direkt nicht betroffen ist, ist sie weiterhin rechtsgültig. «Das heißt, wir sind verpflichtet, die Satzung auch weiterhin umzusetzen», so Katja Wolf. Erklärtes Ziel ist es jetzt, die städtische Satzung im September per Stadtratsbeschluss entsprechend anzupassen. Zum Thema Umgang mit der Bettensteuer und mögliche Alternativen wird es in Kürze ein Gespräch zwischen Katja Wolf und Vertretern des Hotelgewerbes geben.

Die Stadt Eisenach erhebt seit 1. Januar 2012 die so genannte Bettensteuer (Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach). Je nach Art und Klassifizierung der Unterkunft beträgt diese zwischen 1 und 2 Euro je Übernachtung und Gast.

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