Stadt Eisenach ist auf den Winter vorbereitet

Von 1. November und bis zum 31. März sind die Mitarbeiter des städtischen Amtes für Tiefbau und Grünflächen in Winterbereitschaft, um für schnee- und eisfreie Straßen und Gehwege zu sorgen.

Der Winterdienst erfolgt in der Regel zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, samstags, sonntags und feiertags eingeschränkt von 8 Uhr bis 20 Uhr. Dabei beginnen die ersten Einsätze bereits um 4 Uhr, damit vor Beginn des Berufsverkehrs in den Morgenstunden die Hauptstraßen gestreut sind. Die Straßen werden dabei nach einem festgelegten Plan befahren. Die Reihenfolge richtet sich nach der Bedeutung der jeweiligen Straße: So haben Bundesstraßen und Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Vorrang, bevorzugt gestreut werden ebenfalls die Straßen, auf denen Busse fahren.

Festgelegt sind die Routen der Räum- und Streufahrzeuge in Tourenplänen. Diese Pläne umfassen insgesamt über 300 Kilometer und damit knapp zwei Drittel des gesamten Straßennetzes in der Stadt und in den Ortsteilen.

Der Winterdienst auf den städtischen Straßen wird mit drei Fahrzeugen des Bauhofs und zwei Fahrzeugen von externen Firmen abgesichert. Die Lkw, auf denen insgesamt 16 Beschäftigte in Wechselschicht fahren, sind für den Winterdienst schon gerüstet, um im Bedarfsfall kurzfristig eingesetzt werden zu können.

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Entlang der städtischen Grundstücke kommt die Stadt außerdem ihrer Anliegerpflicht nach, hier werden die Gehwege von Hand gestreut oder mit Kleingeräten geräumt. Dafür sind weitere 22 Mitarbeiter im Schichtdienst unterwegs auf elf festgelegten Touren und im Bereich der Schulen und Kindergärten im gesamten Stadtgebiet. Unterstützt werden sie von vier weiteren Vertragspartnern der Stadt.

Damit der Schneepflug durchkommt: Parkverbote beachten!

Beim Amt für Tiefbau und Grünflächen sind derzeit 600 Tonnen Streusalz in der Salzhalle eingelagert, hinzu kommen knapp 80 Tonnen Sand, um die Gehwege bei Glätte per Hand mit Split oder Sand zu streuen. Außerdem werden 78 Streukästen an den Straßen mit Splitt aufgefüllt, der zum punktuellen Streuen der Straßen bei akuter Glätte dient.

Die Stadt bittet alle Autofahrer, beim Parken insbesondere im Südviertel die vorgeschriebene Mindestbreite der Straße von drei Metern frei zu lassen, da sonst die Räumfahrzeuge diese Straßen nicht befahren können. Im Besonderen ist vom 1. November bis zum 31. März auf die eigens eingerichteten Halteverbote zu achten. Da der Winterdienst bereits um 4 Uhr beginnt, kann bei Behinderungen durch über Nacht parkende Fahrzeuge am Straßenrand an den betreffenden Stellen nicht geräumt werden. Aufgrund der Tourenplanung ist ein späterer Einsatz an diesen Stellen nur schwer möglich, teilweise können diese Straßen dann erst am Folgetag wieder angefahren werden.
Bei Bedarf begleiten Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Winterdienstler auf ihren Touren, um mögliche Verstöße gegen Parkverbote zu ahnden.