Stadtverwaltung kann Abriss der Blöcke nicht verhindern

Zwei Blöcke auf dem ehemaligen Polizei-Gelände an der August-Bebel-Straße will der Besitzer der Gebäude abreißen lassen. Dafür hat er bei der Stadtverwaltung am 30. Juni eine Abrissanzeige eingereicht. Dies genügt laut Thüringer Bauordnung, um ein Gebäude abzureißen – und zwar vier Wochen, nachdem der Abriss angezeigt wurde.
Eine ausdrückliche Genehmigung ist für die geplanten Abrisse nicht erforderlich, weil die Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen. Für den Bereich zwischen Bebel-Straße und Hospitalstraße gibt es auch keine Erhaltungssatzung oder Sanierungssatzung. Deshalb kann der Abriss von der Stadtverwaltung nicht verhindert werden.
Ursprünglich war es das erklärte Ziel des Bauherren und der Verwaltung, die bestehenden Gebäude in die künftige Nutzung einzubeziehen. Doch alle Pläne gingen nicht auf, so dass der Besitzer nun den Abriss angezeigt hat.
Fördermittel fließen für den Abriss keine.

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