Stadtverwaltung ruft zum Frühjahrsputz auf

Auch in diesem Jahr ruft die Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger wieder zum „Frühjahrsputz“ auf. Am Sonnabend, 11. März, sollen an möglichst vielen Stellen der Stadt Bürger sowie Vereine, Organisationen und andere Gruppierungen wild hinterlassenen Müll aufsammeln. Müllsäcke werden dafür bereitgestellt, die Abfuhr wird von der Stadt organisiert. Die Aktion soll dazu beitragen, dass sich Eisenach zum Frühlingsbeginn und zum Sommergewinnsfest mit einem ansprechenden Stadtbild präsentiert. Wer an der Aktion teilnehmen möchte, kann sich an die Stadtverwaltung wenden. Möglich ist auch, abweichende Termine mit der Abfallbehörde zu vereinbaren. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde beim städtischen Umweltamt, Markt 22, Zimmer 28, Tel. 670-613 oder -614.

Die Sauberkeit in der Stadt ist immer wieder ein Kritikpunkt: Nicht nur, weil Schmutzecken bei den vielen Gästen einen schlechten Eindruck hinterlassen, sondern weil der achtlos weggeworfene oder illegal abgelagerte Müll auch viele Eisenacher Bürgerinnen und Bürger stört.

Erinnerung an Reinigungspflicht
Auch Grundstückseigentümer und Anlieger werden hiermit erinnert, vorhandenen Schmutz vor ihren Grundstücken zu beseitigen.

Wenn Anlieger regelmäßig reinigen, haben wir nicht nur ein saubereres Stadtbild, sondern entlasten auch den städtischen Haushalt, weil dadurch weniger verstopfte Straßenabläufe zu reinigen sind, sagt Oberbürgermeisterin Katja Wolf.

Zuständig für die Reinigung sind laut der entsprechenden Satzung der Stadt die Besitzer oder die von ihnen beauftragten Mieter der Grundstücke, an denen der Gehweg entlang läuft. Zu reinigen sind alle Gehwege ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand.
Bei Straßen, bei denen auf keiner Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist, ist ein Streifen von 1,5 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze zu reinigen.
Soweit nicht besondere Umstände (plötzlich oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Reinigen notwendig machen, sind auch die Straßen, die nicht maschinell gekehrt werden, von den Verpflichteten nach dem jeweiligen Bedarf, mindestens aber einmal monatlich zu reinigen. Darüber hinaus kann die Stadt Eisenach bestimmen, dass in besonderen Fällen (Veranstaltungen, Volks- und Heimatfeste, Umzüge und ähnliches) einzelne Straßen zusätzlich gereinigt werden müssen. Derartige Verpflichtungen sind öffentlich bekannt zu machen.

Sonderregelung für Straßen mit Gehweg auf nur einer Seite
Soweit Gehwege nur auf einer Straßenseite oder überhaupt nicht vorhanden sind – dies kommt besonders in den Ortsteilen relativ häufig vor – gilt eine besondere Regelung: Hier wechselt die Reinigungspflicht jährlich zwischen den Grundstücksbesitzern auf beiden Straßenseiten. In Jahren mit ungerader Endziffer (2017, 2019 etc.) sind die Eigentümer auf der Straßenseite, die dem Gehweg gegenüber liegt, zur Reinigung verpflichtet, in Jahren mit gerader Endziffer (2016, 2018 etc.) sind es die Eigentümer der Grundstücke auf der Seite mit dem Gehweg. Die vollständige „Satzung über die Straßenreinigung und die Durchführung des Winterdienstes“ ist auch im Internet zu finden unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, „Ortsrecht“, Satzung Nr. 60.10. Auskünfte dazu gibt auch das Ordnungsamt, Telefon 670-312.

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