Stark geschädigte Ahornbäume in der Bahnhofstraße werden aus Sicherheitsgründen gefällt

In der Eisenacher Bahnhofstraße müssen aus Sicherheitsgründen sieben von insgesamt acht Ahornbäumen gefällt werden. Das teilte Andreas Ludwig, Dezernent für Bauwesen und Umwelt, mit.

Die Bäume stehen auf dem als «Tor zur Stadt» bezeichneten Bauplatz. Die Arbeiten werden voraussichtlich am 3. Februar beginnen.

«Die Bäume sind bereits seit Jahren geschädigt», erklärte Ludwig. Grund ist die Nähe zur stark befahrenen Bundesstraße 19 und den damit verbundenen schädlichen Umwelteinflüssen. Hinzu kommt, dass sich die Baumwurzeln aufgrund des nur sehr engen Platzes nicht ausreichend entwickeln konnten.

«Um die Bäume zu erhalten, haben wir in der Vergangenheit bereits dreimal abgestorbenes Holz entfernt und die Kronen der Bäume beschnitten», sagte Ludwig. Eine erneute Sichtkontrolle hat jedoch ergeben, dass die Schäden so erheblich sind, dass weitere Baumpflegearbeiten nicht weiterhelfen. «Es besteht jederzeit die Gefahr, dass abgestorbene Äste auf den Gehweg oder die Fahrbahn fallen und damit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden», sagte Ludwig. Die Bäume müssen daher gefällt werden.

Der achte Ahornbaum – er steht gegenüber der Einmündung Müllerstraße – kann erhalten werden. An diesem Baum sind die Schäden geringer, so dass eine umfangreiche Pflege der Baumkrone ausreicht, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die notwendigen Maßnahmen sind in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt der Stadt Eisenach festgelegt worden. Das Umweltamt hat die Fällgenehmigungen gemäß Baumschutzsatzung erteilt. Eine Fachfirma aus Unterellen ist mit den Arbeiten beauftragt worden. Damit die Arbeiten sicher ausgeführt werden können, sind kurzzeitige Sperrungen rund um die Bäume möglich (Gehweg und Straße). Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden für auftretende Beeinträchtigungen um Verständnis gebeten.

Baumschutzsatzung
Die «Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Eisenach» legt fest, was geschützte Bäume sind, warum die Bäume geschützt werden müssen und vieles mehr. In der Satzung ist auch geregelt, aus welchen Gründen es Ausnahmen geben kann. Ein Baum fällt zum Beispiel nicht unter die Regelung der Satzung, wenn «von dem Baum eine Gefahr für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgeht und die Gefahr nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden kann». Eine starke Erkrankung des Baumes kann ebenfalls dazu führen, dass der Baumschutz aufgehoben wird.
Die Baumschutzsatzung der Stadt Eisenach kann im Internet unter www.eisenach.de – Rubrik Bürgerservice – Menüpunkt Ortsrecht eingesehen werden.