Thüringen nun Spitzenreiter bei direkter Demokratie in Kommunen

Mit dem  Beschluss des Landtags von gesetzlichen Regelungen für mehr Mitbestimmung der Menschen in Gemeineden und Landkreisen in der jüngsten Plenarsitzung  wird Thüringen zum bundesweiten Spitzenreiter bei direkter kommunaler Demokratie. Mit der Verabschiedung des von LINKE, SPD und GRÜNEN eingebrachten Gesetzes wurde  zum ersten Mal seit 1990  kein Volksbegehren gebraucht, um wirkliche Verbesserungen bei der direkten Demokratie durchzusetzen. Das ist eine gute Entscheidung  für Thüringen, weil gelebte Demokratie vor Ort entscheidend gestärkt wird, erklärt die Landtagsabgeordnete Anja Müller (DIE LINKE.). Das jahrelange Engagement der rot-rot-grünen Koalitionsparteien und deren Landtagsfraktionen – auch im Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen – bringt den Menschen nun spürbar mehr Mitbestimmungs- und Gestaltungsrechte, unterstreicht Müller und fügt an:

Mit Rot-Rot-Grün gibt es mehr und tatsächlich in der Praxis funktionierende direkte Demokratie.

Müller die als Sprecherin für Petition und Bürgerbeteiligung der Linken, an der Erarbeitung des Gesetzes mitgearbeitet hat, beantwortet gern die Fragen „Was verbessert sich nun konkret?“ Bürgerbegehren sind nun auch in Ortsteilen und Ortschaften möglich, die Vertrauenspersonen von Bürgerbegehrensinitiativen bekommen  zum Bürgerbegehren Rederecht in den kommunalen Gremien. Die Gemeinderäte und Kreistage können zukünftig Beschlüsse zur Letztentscheidung durch die Bürger in einem Bürgerentscheid vorlegen (Ratsreferendum). Die Bürger können in  Bürgerentscheiden, auch dem zum Ratsreferendum,  auch eigene Vorschläge (Alternativvorschlag) zur Abstimmung stellen. Damit gibt es noch mehr Möglichkeiten, die Lösung auszuwählen, die am besten auf das Abstimmungsthema „zugeschnitten“ ist.  Initiativen können sich vor dem Start von Begehren zur Sache bzw. „Logistik“ beraten lassen. Und vor dem Start zu Bürgerentscheiden werden zukünftig alle Haushalte detaillierte inhaltliche Informationen zum Bürgerentscheid erhalten. Nicht nur bei den Abstimmungsinformationen gilt nach dem neuen Gesetz das Gebot der Chancengleichheit zwischen  Verwaltung und Initiatoren des Bürgerbegehrens. Die Initiative darf also gleichberechtigt eine genauso ausführliche öffentliche Stellungnahme zum Bürgerentscheid abgeben wie die Verwaltung.  Diese „Fairnessklausel sichert damit  ab, dass z.B. im Gemeindeblatt in gleicher Weise auch die Position der Initiative dargestellt werden muss.

Müller ist sich sicher, dass durch die vielen positiven Verbesserungen des neuen Gesetzes die direkte Demokratie in den Thüringer Kommunen lebendiger wird. Das wurde bereits 2009 deutlich, nach der ersten Reform der direkten kommunalen Demokratie in Thüringen,  die damals noch vom Bündnis Mehr Demokratie in Thüringen mittels eines Volksbegehrens und der Unterstützung von LINKE und SPD als Oppositionsfraktionen gegen den anfänglich heftigen Widerstand der CDU durchgesetzt werden musste. Nach diesem ersten Reformschritt stieg die Zahl der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide merklich an.

Doch es tut der kommunalen Demokratie in Thüringen und letztlich auch den konkreten Sachentscheidungen in den Thüringen Kommunen gut, wenn sich noch mehr Menschen vor Ort noch öfter mit Sach- und Fachverstand und vernünftigen praktischen Lösungen in die Entscheidungsprozesse einbringen und mitentscheiden, so Müller.

„Auch wenn die Freude über diesen wichtigen Schritt hin zu mehr Bürgerbeteiligung in Kommunen sehr groß ist, gibt es noch weitere Reformbaustellen, diesmal bei der direkten Demokratie auf Landesebene. Wichtigster Punkt ist hier die Abschaffung des Finanz- und Abgabenvorbehalts für Volksbegehren und Volksentscheide.“ Da dazu die Verfassung des Freistaates Thüringen geändert werden muss, braucht es dabei auch die Unterstützung der größten Oppositionspartei. „Eine Zwei-Drittel Mehrheit des Landtages ist zur  entsprechenden Änderung  des Artikels 82 nötig , damit Bürgerinnen und Bürger auf Landesebene auch über Themen direkt abstimmen können, die Geld kosten – und das sind heutzutage die meisten“, betont Müller,  die darüber informiert, dass die Koalitionsfraktionen zu diesem Thema gegenüber der CDU  in Landtagsdebatten schon mehrfach  öffentlich Gesprächsbereitschaft signalisiert haben.