Trinken von Alkohol nun auch im Karthausgarten verboten

Ab sofort ist das Trinken von Alkohol im Karthausgarten verboten. Eine entsprechende Verordnung wurde von der Stadt erlassen und öffentlich bekannt gemacht.
Bereits seit Dezember 2007 war Alkoholtrinken schon verboten auf dem Markt, dem Karlsplatz, dem Lutherplatz und dem Frauenplan außer in Biergärten und Gaststätten mit Außenbewirtschaftung.

Der Grund für das Verbot: Die Plätze werden sehr stark von Touristen und Gästen der Stadt besucht. Leider wurden aber gerade dort schon öfters Besuchergruppen von alkoholisierten Personen belästigt oder gestört. Nicht selten blieben auch Unrat und leere Flaschen liegen.
Im Karthausgarten war ebenfalls verstärkt Vandalismus zu registrieren, da sich dort häufig abends und nachts Gruppen trafen, um zu trinken. Oberbürgermeister Matthias Doht weitete deshalb jetzt die Verbots-Verordnung auf den Park oberhalb der Wandelhalle aus.
Der Alkoholkonsum außerhalb der Bewirtschaftung bei Veranstaltungen wird dort grundsätzlich untersagt und als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

Wer gegen diese Vorschrift verstößt hat mit einem Platzverweis und mit Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro zu rechnen. Die Einhaltung des Alkoholverbots wird vom Außendienst des Ordnungsamtes auch gemeinsam mit der Polizei weiter verstärkt kontrolliert.

Festgeschrieben sind diese Regelungen im Ortsrecht der Stadt Eisenach – in der „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren“, die nun aktualisiert wurde. Die Verordnung ist auch nachzulesen auf der Internetseite www.eisenach.de im Bereich „Bürgerservice“ unter Ortsrecht – Nr. 32.04.

Anzeige
Anzeige