Verbesserte Förderung für Klimaschutz in Kommunen

Neue Richtlinie am 1. Oktober 2015 in Kraft getreten

Der Bund fördert auch in Zukunft Maßnahmen zum Klimaschutz in den Kommunen. Seit dem 1. Oktober gilt dafür eine neue und überarbeitete Kommunalrichtline für die Jahre 2016 und 2017. Darüber informierte der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte.

Die erfolgreiche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums wird deutlich ausgeweitet: Es werden neue Förderschwerpunkte eingeführt und verbesserte Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen geschaffen. Sie bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten für Kommunen. Insbesondere Investitionen in Sportstätten, KiTas oder Schulen sowie die Umrüstung von Straßenbeleuchtungen werden erleichtert. Anträge können ab sofort gestellt werden, erläuterte Hirte.

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Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) sei laut Hirte ein Erfolgsmodell:

Seit 2008 profitieren Kommunen von der Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. In den vergangenen Jahren wurden rund 3.000 Kommunen in über 8.000 Projekten dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen jetzt auch im investiven Bereich.
  2. Gefördert werden die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Weiterhin werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte bezuschusst.
  3. Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt.

Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Weitere Antragsfenster sind für den 1. Juli bis 30. September 2016 sowie in 2017 vorgesehen.

Als Unterstützungseinrichtung für Kommunen steht im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) mit einer Hotline unter der Rufnummer 030/39001-170 für Beratung und Information zur Verfügung (www.klimaschutz.de/kommunen). Weitere Informationen zum Antragsverfahren beim PtJ unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen. Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative unter www.klimaschutz.de.

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