Verbrennen von Pflanzenresten ab Mitte Oktober möglich

Vom 15. Oktober bis 15. November ist wieder das Verbrennen von trockenem und unbelastetem Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, in Eisenach gestattet. Das Verbrennen ist nur auf Grundstücken im Außenbereich, also außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig. An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen verboten. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit sowie die Nachbarschaft eintreten. Zudem sind bestimmte Mindestabstände zu öffentlichen Straßen, brennbaren Flüssigkeiten und Druckgasen, landwirtschaftlichen Flächen, Waldflächen und Flugplätzen einzuhalten. Sämtliche Bedingungen und Anforderungen sind in der Allgemeinverfügung der Stadt Eisenach über das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt geregelt. Die Allgemeinverfügung basiert auf Grundlage Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung, die bis zum Jahresende 2015 befristet ist. Im nächsten Jahr kann somit nicht mehr ausnahmsweise Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.

Sollten sich Grundstückseigentümer unsicher sein, ob auf ihren Grundstücken Pflanzenreste verbrannt werden dürfen, geben Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde der Stadt Eisenach unter folgenden Telefonnummern Rat: (03691) 670 613 sowie (03691) 670 614. Die Allgemeinverfügung steht im Internet auf: www.eisenach.de

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