Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist in Eisenach in diesem Herbst in der Zeit vom 20. Oktober bis 3. November erneut in Ausnahmefällen gestattet. Voraussetzungen sind, dass das Verbrennen vorab bei der Stadtverwaltung Eisenach, Untere Abfallbehörde (Tel. 03691/670614 oder 670613) angezeigt wird und die erteilten Auflagen eingehalten werden.

Verbrannt werden darf in dieser Zeit trockener, unbelasteter Baum- und Strauchschnitt – aber nur dort, wo es keine öffentliche Abfallentsorgung (Baumschnittabfuhr) gibt. Das heißt, dass pflanzliche Abfälle nur im Außenbereich verbrannt werden dürfen.
Überall dort, wo eine Baumschnittabfuhr stattfindet, darf somit auch künftig Baum- und Strauchschnitt nicht verbrannt werden.

Beim Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt sind die Brandschutzvorschriften zu beachten und es dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug eintreten. Beispielsweise sind Windrichtung und -geschwindigkeit sowie bestimmte Mindestabstände zu Straßen, Gebäuden oder Waldflächen zu beachten. Verboten ist es, zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers anderen Stoffe oder brennbare Flüssigkeiten zu verwenden.

Ausführliche Auskünfte zu diesem Thema geben die Mitarbeiter der unteren Abfallbehörde beim städtischen Umweltamt, Markt 22, Telefon 03691/670613 oder 670614). Erläuterungen dazu können auch in der öffentliche Bekanntmachung nachgelesen werden, die auf der Internetseite der Stadt Eisenach www.eisenach.de unter Aktuelles – Bekanntmachungen zu finden ist.

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