Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt

Das Umweltamt des Wartburgkreises informiert, dass entsprechend der Allgemeinverfügung des Wartburgkreises vom 14.09.2010 die Verbrennung von trockenem, unbelastetem Baum -und Strauchschnitt, welcher auf nicht gewerblichen Grundstücken anfällt, im Herbst 2011 in der Zeit vom 15.10. bis 15.11.2011 an den Werktagen erlaubt ist.

Diese Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt stellt eine Ausnahmeregelung dar und ist entsprechend der in der Allgemeinverfügung begründeten Einschränkung vorwiegend nur im Außenbereich zulässig.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite www.wartburgkreis.de unter der Rubrik -Natur und Umwelt, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde- oder im Umweltamt eingesehen werden.

Eine Verwertung, z.B. durch Schreddern oder das Aufschichten zu Benjes-Hecken, ist stets der Beseitigung durch Verbrennung vorzuziehen.
Eine weitere Alternative ist die Verrottung durch Liegenlassen oder Untergraben.

Bei der Verbrennung sind die in der Allgemeinverfügung enthaltenen Hinweise unbedingt einzuhalten. Insbesondere wird nochmals darauf hingewiesen, dass folgende Mindestabstände einzuhalten sind:

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– 1,5 km zu Flugplätzen (hier betroffen: Verkehrslandeplatz Eisenach – Kindel)
– 50 m zu öffentlichen Straßen
– 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
– 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs
– 100 m zu Waldflächen
– 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen
– 5 m zur Grundstücksgrenze

Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine häuslichen Abfälle, Altreifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden.

Eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft durch Rauch und Abgase ist zu vermeiden. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen. Die Verbrennungsstelle ist bis zum Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Fragen zur Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt beantwortet das Umweltamt Wartburgkreis unter folgenden Kontaktdaten: Tel. 03695/616701 bzw. umwelt@wartburgkreis.de.

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