Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt

Das Umweltamt des Wartburgkreises informiert, dass die Verbrennung von trockenem, unbelastetem Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblichen Grundstücken anfällt, im Frühjahr 2014 in der Zeit vom 1. bis 31. März an den Werktagen erlaubt ist.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verbrennung nur auf Grundstücken zulässig ist, auf denen keine Entsorgung von Grünschnitt durch den Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach erfolgt und die Nutzung anderer angebotener Entsorgungsmöglichkeiten nicht zumutbar ist. Die Möglichkeit zur Verbrennung trifft damit vorwiegend auf Grundstücke bzw. Gärten im Außenbereich zu.
Die genauen Bestimmungen laut Allgemeinverfügung des Wartburgkreises können auf der Internetseite www.wartburgkreis.de unter der Rubrik «Natur und Umwelt» oder im Umweltamt eingesehen werden. Eine Verwertung, z.B. durch Schreddern oder das Aufschichten zu Benjes-Hecken ist stets der Beseitigung durch Verbrennung vorzuziehen. Eine weitere Alternative ist die Verrottung durch Liegenlassen oder Untergraben.

Bei der Verbrennung sind die in der Allgemeinverfügung enthaltenen Hinweise unbedingt einzuhalten. Insbesondere wird nochmals darauf hingewiesen, dass folgende Mindestabstände einzuhalten sind:
– 1,5 km zu Flugplätzen (hier betroffen: Verkehrslandeplatz Eisenach – Kindel)
– 50 m zu öffentlichen Straßen
– 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
– 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs
– 100 m zu Waldflächen
– 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen
– 5 m zur Grundstücksgrenze
Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine häuslichen Abfälle, Altreifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden.
Eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft durch Rauch und Abgase ist zu vermeiden. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen.
Die Verbrennungsstelle ist bis zum Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Mitarbeiter des Umweltamtes werden in dieser Zeit wieder verstärkte Kontrollen über die Einhaltung der in der Allgemeinverfügung des Wartburgkreises festgelegten Vorschriften durchführen.

Fragen zur Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt beantwortet das Umweltamt Wartburgkreis unter folgenden Kontaktdaten: Tel. 03695/616701 bzw. umwelt@wartburgkreis.de.

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