Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt

Das Umweltamt des Wartburgkreises informiert, dass die Verbrennung von trockenem, unbelastetem Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblichen Grundstücken anfällt, im Herbst 2015 in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. November an den Werktagen erlaubt ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verbrennung nur auf Grundstücken zulässig ist, auf denen keine Entsorgung von Grünschnitt durch den Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis ? Stadt Eisenach erfolgt und die Nutzung anderer angebotener Entsorgungsmöglichkeiten nicht zumutbar ist. Die Möglichkeit zur Verbrennung trifft damit vorwiegend auf Grundstücke bzw. Gärten im Außenbereich zu.

Die genauen Bestimmungen der Allgemeinverfügung können auf der Internetseite des Wartburgkreises unter
http://www.wartburgkreis.de/fileadmin/redaktion/Sicherheit_und_Ordnung/Amt_25/13-1-2015_Bekanntm._Allgemeinverfuegung_Pflanzenabfallverordnung_2015.pdf
oder im Umweltamt eingesehen werden.

Eine Verwertung, z. B. durch Schreddern oder das Aufschichten zu Benjes-Hecken ist stets der Beseitigung durch Verbrennung vorzuziehen. Eine weitere Alternative ist die Verrottung durch Liegenlassen oder Untergraben.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Mitarbeiter des Umweltamtes werden in dieser Zeit wieder verstärkte Kontrollen über die Einhaltung der in der Allgemeinverfügung des Wartburgkreises festgelegten Vorschriften durchführen. Fragen zur Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt beantwortet das Umweltamt Wartburgkreis unter folgenden Kontaktdaten: Tel. 03695/616701 bzw. umwelt@wartburgkreis.de.

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