Villa im Mariental 11 – Abriss wurde genehmigt

Die Villa im Mariental 11 in der Eisenacher Südstadt ist aufgrund umfangreicher Schäden nicht mehr zu halten. Deshalb hat die Untere Denkmalschutzbehörde Ende 2013 für den beantragten Abbruch des Gebäudes die Erlaubnis erteilt. «Es ist sehr schade, dass diese Villa nicht erhalten werden kann. Gerade in dem bekannten Villenviertel in der Südstadt ist so ein Verlust sehr schmerzlich», betont Bürgermeister Andreas Ludwig.

Die jetzigen Eigentümer des Gebäudes, in dem bis zur Wende ein Kindergarten sein Domizil hatte, wollten ursprünglich das Haus sanieren und erweitern. Trotz des sichtbaren Verfalls sollte die repräsentative Villa als Wohnhaus wiederhergestellt werden. Nach Vorlage des Sanierungsplanes forderte die Denkmalfachbehörde ein Gutachten über den Bauzustand einschließlich holzschutztechnischer Untersuchung von einem Sachverständigen.

Das Gutachten ergab, dass der Echte Hausschwamm nahezu alle Bauteile befallen hat. Die Schäden haben das Haus zu 60 bis 70 Prozent unsanierbar gemacht. Zudem hat sich das Gebäude so weit gesetzt, dass Risse im Mauerwerk die Statik beeinträchtigen. Letztlich hätten rund 70 Prozent der Villa zurückgebaut werden müssen. Bei einem so hohen Prozentsatz zu erneuernder Bauteile wird die Grenze weit überschritten, ab der eine Sanierung eines Denkmals in eine Rekonstruktion umschlägt, da kaum noch originale Bauteile übrig bleiben.

Das Ergebnis des Gutachtens und der Umfang der Kostenerhöhung veranlassten die Eigentümer, an der Sanierung nicht weiter festzuhalten und den Abriss zu beantragen.

Die Denkmalfachbehörde in Erfurt betonte trotz der gutachterlichen Ergebnisse ein öffentliches Interesse am Erhalt der Villa. Sie hat eine besondere künstlerische und städtebauliche Bedeutung für das Südviertel und ist unter dem Namen «Villa Loisett» als Kulturdenkmal eingestuft. Daraufhin prüfte letztlich die Untere Denkmalschutzbehörde zusätzlich, ob trotz der Befunde eine Sanierung wirtschaftlich ist. Der Vergleich von aufzuwendenden Kosten und zu erwartenden Erträgen ergab ein sehr hohes Defizit, was für die Eigentümer als nicht zumutbar bewertet wurde.

Aus diesen Gründen erteilte die Untere Denkmalschutzbehörde die Erlaubnis zum Abriss der Villa. Zugleich wurde die Auflage erteilt, alle Fassadenstuckelemente an der Straßenfassade – konkret die vier Figurenmedaillons, das Giebelrelief, die Kapitelle und die Loggiasäulen sowie die Fensterverdachungen – vor dem Abbruch von einem Restaurator fachgerecht abnehmen zu lassen und zu sichern. Außerdem sollen die Stuckelemente restauriert und bei der Fassadengestaltung des Neubaus wieder verwendet werden.

In die Entscheidung war die zuständige Denkmalfachbehörde, das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Erfurt, von Beginn an einbezogen.

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