Waffengesetz geändert – strengere Kontrollen möglich

Das Waffengesetz ermöglicht jetzt noch strengere Kontrollen durch die zuständigen Waffenbehörden bei den Ordnungsämtern. Zugleich räumt es die Möglichkeit ein, dass illegal in Besitz befindliche Waffen bis zum 31. Dezember 2009 straffrei abgegeben werden können. Geändert wurde das Waffengesetz per 25. Juli 2009 vor dem Hintergrund des Amoklaufes im März dieses Jahres in einer Schule im baden-württembergischen Winnenden.

Zu den Änderungen gehört, dass die Ordnungsämter jetzt Waffenbesitzer auch ohne Verdacht auf einen Gesetzesverstoß und ohne Ankündigung zu Hause kontrollieren können. Ergibt eine Kontrolle, dass Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden, kann dies mit drei Jahre Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bislang war dies lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Die Waffenbehörden sind nun auch ermächtigt, häufiger zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Waffenbesitz noch vorliegen. Bisher schrieb das Gesetz die sogenannte „Bedürfnisprüfung“ nur einmal nach drei Jahren vor. Reichte es bisher aus, einen Jagdschein zu besitzen oder Mitglied im Schützenverein zu sein, muss nun tatsächlich nachgewiesen werden, dass diese Aktivitäten regelmäßig betrieben und die Waffen dafür auch tatsächlich gebraucht werden.

Neu in das Gesetz aufgenommen wurde außerdem eine Amnestieregelung für illegalen Waffenbesitz, die bis zum 31. Dezember 2009 gilt. Personen, die ohne Erlaubnis Waffen besitzen, können diese bis Ende des Jahres bei der Polizei oder beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Eisenach gebührenfrei abgeben, ohne dass ihnen ein Strafverfahren droht. In der Folge werden die Waffen dann vernichtet.
Bei der Waffenbehörde können aber jederzeit auch legal besessene Waffen und Munition zur ordnungsgemäßen Vernichtung abgegeben werden.
Generell gilt: Die Waffen dürfen nicht geladen sein und sind getrennt von der Munition zu verpacken, beispielsweise in einem Waffenfutteral.
Luftgewehre, Schreckschusswaffen, Schlagstöcke, Messer usw. werden ebenfalls zur Vernichtung entgegengenommen.

Eingeführt werden soll bis Ende 2012 zudem ein elektronisches Waffenregister für ganz Deutschland. Die Informationen über Erwerber, Besitzer und Überlasser von Waffen sollen elektronisch erfasst und ausgewertet werden. Damit haben Polizei und Behörden schnellen Zugriff auf die Daten bei überregionalen Angelegenheiten. Bislang werden die Angaben nur auf kommunaler Ebene registriert.

Weitere Informationen zum Waffengesetz gibt es beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Eisenach, Tel. 03691/670319.

Anzeige
Anzeige