Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen und die Europawahl in Eisenach versandt

Am 25. Mai finden in Thüringen die Kommunalwahlen und die Europawahl statt. Die wahlberechtigten Eisenacher Bürgerinnen und Bürger sind an diesem Tag aufgerufen, zum einen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neu zu wählen. Zum anderen werden bei den Kommunalwahlen in Eisenach der Stadtrat und die Ortsteilbürgermeister neu gewählt.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 22. April für die Wahl des Stadtrates der Stadt Eisenach insgesamt 164 vorgeschlagene Kandidaten aus neun Parteien und Wählervereinigungen bestätigt. Zugelassen sind außerdem elf Kandidaten für das Amt eines Ortsteilbürgermeisters in den neun Eisenacher Ortsteilen.

Zur Europawahl stehen bundesweit Kandidaten aus 24 Parteien und Wählergruppen zur Abstimmung.

Für diese Wahlen verschickt die Stadtverwaltung ab Freitag, 25. April, gelbe und weiße Wahlbenachrichtigungskarten. Die gelben Karten informieren über die Kommunalwahl, die weißen Karten über die Europawahl. Spätestens am 4. Mai sollten diese Benachrichtigungskarten bei den Wählern angekommen sein.

Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigungen erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Ansonsten kann es passieren, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte aus Eisenach, die bis zum 4. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können ins Briefwahlbüro in der Stadtverwaltung, Markt 2, 1. Etage, Raum 122 kommen. Dort liegt das Wählerverzeichnis von Montag bis Donnerstag, 8 Uhr bis 18 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr öffentlich aus. Jeder Wahlberechtigte kann dort die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten prüfen, die zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Aktuelle Informationen zu den Wahlen gibt es auf der Internetseite der Stadt Eisenach unter www.eisenach.de , Menüpunkt Wahlen und in den entsprechenden Öffentlichen Bekanntmachungen.

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