Wegen Leistungsbetrug verurteilt

Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt, Standort Annaberg-Buchholz, überführten eine 47-jährige Einwohnerin aus dem Erzgebirgskreis des Betruges.
Die unter Leitung der Staatsanwaltschaft Chemnitz geführt Ermittlungen ergaben, dass die 47-Jährige in acht Fällen zu Unrecht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Hartz IV) in Höhe von insgesamt 23000 Euro über einen Zeitraum von vier Jahren bezogen hatte.
In diesem Zeitraum erzielte sie Einkünfte von rund 50000 Euro, ohne dies der zuständigen ARGE mitzuteilen.
Das Amtsgericht Marienberg verurteilte die 47-Jährige im Juni 2011 wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Vollstreckung wurde für zwei Jahre und sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt.
Die überzahlten Beiträge wurden von der ARGE bereits zurückgefordert.

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