Weitere Aufgaben für Christian Hirte

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch das Bundesfinanzierungsgremium, gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes, mit beratender Funktion eingesetzt. Als Mitglied des Haushaltsausschusses wurde der Westthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte als ordentliches Mitglied in das Bundesfinanzierungsgremium gewählt.

Das Gremium wird für die Dauer einer Wahlperiode bestimmt und übernimmt die parlamentarische Kontrolle über die Schuldenverwaltung des Bundes. Es wird vom Bundesministerium der Finanzen über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet. «Mit meiner Wahl in das Gremium sehe ich mich in meiner haushaltspolitischen Arbeit innerhalb der CDU/CSU-Fraktion gestärkt. Ein Arbeitsschwerpunkt wird die Kontrolle und die Fortführung des eingeschlagenen Konsolidierungskurses der Bundesregierung sein. Vor allem gegen die weitere Verschuldung des Bundes werde ich mich einsetzen, sodass ab 2015 keine neue Schulden sowie keine Steuererhöhungen notwendig sind», so Hirte.

Des Weiteren wurde Christian Hirte in der Plenarsitzung am Mittwoch in Berlin in das Gremium für die Wahl der Verfassungsrichter in Karlsruhe gewählt.

Die Ausschussmitgliedschaften des CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Hirte für die 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen:

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I. Ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss
Mitglied in dessen Unterausschüssen:
1. ordentliches Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
2. stellvertretendes Mitglied im Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union

II. Ordentliches Mitglied im Bundesfinanzierungsgremium

III. Stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss

IV. Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

V. Mitglied im Wahlausschuss für die vom Bundestag zu berufenen Richter des Bundesverfassungsgerichtes

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