Weiterhin Schöffen gesucht

Für die Schöffen und Jugendschöffen geht nach vier Jahren ehrenamtlicher Arbeit im Dezember 2013 ihre Amtszeit am Amtsgericht Eisenach sowie am Landgericht Meiningen zu Ende. Für die neue Amtszeit von 2014 bis 2018 sind deshalb Neuwahlen erforderlich, für die nach wie vor neue Bewerberinnen und Bewerber gesucht werden.

Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt können sich interessierte Eisenacher Bürgerinnen und Bürger vorschlagen lassen (zum Beispiel von Vereinen oder Einzelpersonen) oder auch selbst bewerben. Entsprechende Bewerbungen können bei der Stadtverwaltung Eisenach abgegeben werden.

Konkrete Ansprechpartner sind Karl-Heinz Baier, zuständig für Schieds- und Schöffenangelegenheiten (Markt 2, 3.OG, Zimmer 307) oder Egbert Volk im Jugendamt (Markt 22, 4. OG, Zimmer 129j). Die Bewerbung sollte spätestens bis zum 13. Mai 2013 eingegangen sein.

Voraussetzungen für die Bewerbung sind, dass die Bewerberinnen und Bewerber seit mindestens einem Jahr in Eisenach wohnen und am 1. Januar 2014 mindestens das 25. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht älter als 70 Jahre sind. Außerdem müssen sie deutsche Staatsbürger sein, dürfen nicht überschuldet sein, müssen öffentliche Ämter bekleiden dürfen und gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben.

Schöffen und Jugendschöffen der laufenden Amtsperiode können sich wieder zur Wahl aufstellen lassen, wenn sie bis Ende 2013 noch keine acht Jahre amtiert haben. Die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffen und Jugendschöffen muss vom Stadtrat bzw. vom Jugendhilfeausschuss mit zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder beschlossen werden.

Nähere Auskünfte können im Markt 2, Zimmer 307 (3. OG) oder über Telefon: 03691/670-244 eingeholt werden.

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