Wer hat günstigen Wohnraum im Wartburgkreis?

WiWAK unterstützt anerkannte Flüchtlinge bei der Wohnungssuche

Das Landratsamt und das Willkommenscenter Wartburgkreis (WiWAK) bitten alle, die günstigen Wohnraum anbieten können, um Unterstützung. Gesucht wird vorwiegend Wohnraum, der angemessen im Sinne der Unterkunftsrichtlinie des Wartburgkreises ist.

Das am 1. November 2016 gegründete WiWAK unterstützt anerkannte Flüchtlinge unter anderem bei der Wohnungssuche und der Integration. Sowohl für die bereits im Wartburgkreis lebenden anerkannten Flüchtlinge als auch für die künftig neu zugewiesenen wird weiterhin dringend adäquater Wohnraum gesucht. Zugleich stehen viele – vor allem private Wohnungen – im Wartburgkreis leer.

Das Integrationsgesetz des Bundes legt fest, dass Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung mindestens drei Jahre lang in dem Bundesland bleiben müssen, dem sie zugeteilt wurden. Ausgenommen davon sind die Menschen, die bereits eine Ausbildung machen oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die anerkannten Flüchtlinge beziehen Leistungen vom Jobcenter. Mit Anerkennung sind die geflüchteten Menschen zum Auszug aus den ihnen zugewiesenen Gemeinschafts- und Einzelunterkünften des Kreises berechtigt und auch verpflichtet. Sie dürfen ab Anerkennung eine eigene Wohnung mieten. Selbst sind sie allerdings oft noch nicht in der Lage, sich auf Wohnungssuche zu begeben und günstige Wohnungen im Wartburgkreis zu finden.

Wer entsprechenden Wohnraum vermieten möchte, meldet diesen bitte an das WiWAK in der Andreasstraße 11, 36433 Bad Salzungen, Tel. 0 36 95/ 8 50 93 98 oder 03 69 5/ 8 50 94 01 oder per E-Mail an wiwak@abs-ww.de.

Bei Fragen rund um das Thema „Vermietung an anerkannte Flüchtlinge“ sind die Ansprechpartner im WiWAK mittwochs in der Zeit von 9 bis 12 Uhr persönlich, per Fax und E-Mail erreichbar. Weitere Informationen zum Thema Unterkunftsrichtlinie sind unter http://www.wartburgkreis.de/verwaltung-service/downloads/unterkunftsrichtlinie/ zu finden.