Wichtige Hinweise zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Wie jedes Jahr darf zwischen dem 28.12. und 31.12. Silvesterfeuerwerk verkauft werden.

Das bedeutet aber nicht, dass bereits nach dem Kauf die Raketen abgefeuert werden dürfen.

Der Erwerb und das Abbrennen des Silvesterfeuerwerks ist für Privatleute klar geregelt.

So dürfen grundsätzlich keine Feuerwerkskörper aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden. Nur Fachbetrieben mit entsprechender Lizenz ist die Einfuhr erlaubt.

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse 1, wie kleinere Wunderkerzen und Knallerbsen kaufen.

Feuerwerkskörper der Klasse 2, wie z. B. Raketen und China-Böller, gelten als Kleinfeuerwerk und dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden.

Bis zum Abfeuern sollten die Raketen und andere pyrotechnischen Artikel sicher vor dem Zugriff vor Unberechtigen aufbewahrt werden. Erlaubt ist die laute Knallerei allerdings nur am Silvestertag, ab 16.00 Uhr, bis zum Neujahrsmorgen, um 08.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist das nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.

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Die Polizei rät, die Gebrauchsanweisung sorgfältig zu lesen und beim Abbrennen vorsichtig zu sein. Die Silvesterknaller dürfen nicht von Personen unter 18 Jahren abgebrannt werden.

Im Freien ist auf ausreichend Abstand zu Gebäuden, Fahrzeugen aber auch Personen zu achten. Raketen oder andere Knaller niemals direkt auf Personen abfeuern. Nutzen Sie als Startrampe leere Flaschen, behalten Sie die Raketen auf gar keinen Fall in der Hand.

Versuchen Sie nicht, Blindgänger ein zweites Mal zu entzünden. Blindgänger gehören in einen mit Wasser gefüllten Eimer.

Beachten Sie auf jeden Fall die jeweiligen Vorschriften, wo Silvesterknaller nicht abgebrannt werden dürfen. In aller Regel ist das in der Nähe von Krankenhäusern und Kirchen, kann sich aber auch auf bestimmte Bereiche von Ortschaften beziehen.

Bei aller Feierlaune: spätestens am Neujahrsmorgen sieht man die Hinterlassenschaften des Silvesterfeuerwerkes auf den Straßen. Bitte greifen Sie zum Besen und kehren die Reste zusammen. Die frische Luft vertreibt Ihren Silvesterkater und die Nachbarschaft fühlt sich veranlasst, auch den Besen zu schwingen.

Böller und Raketen in der Silvesternacht: Im Zweifel haftet die Teilkasko
Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert, dann ist die Gefahr für Schäden am Auto relativ gering. Nach Ansicht der ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto landet, meist keine Schäden. Das gilt selbst für Cabrios mit Stoffverdeck.

Feuerwerkskörper, die direkt auf oder gegen das Auto abgefeuert werden, können allerdings Schmauchspuren auf dem Lack zur Folge haben. Daher rät der Club Autofahrern, das Fahrzeug in der Silvesternacht am besten in ruhigen Seitenstraßen oder in einer Garage zu parken. Wer Chinaböller oder ähnliches abfeuert, sollte dies nicht in unmittelbarer Umgebung parkender Autos tun.

Kommt es dennoch zu Schäden, haftet in der Regel der «Absender» des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt die Vollkaskoversicherung auf.

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