Zuschüsse für ehrenamtliche Tätigkeit bis 30. Juni beantragen

Die Stadtverwaltung Eisenach erinnert nochmals daran, dass in diesem Jahr wieder für Vereine, Verbände und Initiativen die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Anträge müssen bis zum 30. Juni 2016 in der Stadtverwaltung, Dezernat II, Markt 22, 99817 Eisenach eingereicht werden. Über die Höhe der Zuwendung entscheidet der Eisenacher Ehrenamtsbeirat.

Vordrucke hierfür gibt es unter www.eisenach.de im Bereich „Bürgerservice“ unter dem Punkt „Ehrenamt“.

Die Stadt Eisenach hatte im vergangenen Jahr die Förderung des ehrenamtlichen Engagements neu geregelt. Vereine, Verbände und Initiativen können nun an die Stadtverwaltung direkt einen Antrag auf Förderung stellen. Für diese Förderung stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung jährlich der Stadt einen Zuschuss zur Verfügung.

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