Realschulabschluss 2003 an der Regelschule

Über vorgesehene Neuerungen beim Erwerb des Realschulabschlusses im Schuljahr 2002/03 wurden jetzt die betreffenden Schulen über die Staatlichen Schulämter informiert; sie gelten vorbehaltlich einer entsprechenden Änderung der Thüringer Schulordnung.

Die Präzisierungen sind das Ergebnis der Diskussionen zur Novellierung des Thüringer Schulgesetzes und in den Regionalkonferenzen. Eine Zulassung zur Prüfung in der Klassenstufe 10 soll es nicht mehr geben. Die Prüfungen zum Realschulabschluss gliedern sich in schriftliche Prüfungen nach zentralen Aufgabenstellungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache Russisch oder Englisch, in diesen schriftlich geprüften Fächern ist eine freiwillige mündliche Prüfung möglich (wie bisher). Darüber hinaus sind in zwei weiteren Fächern nach Wahl des Schülers mündliche Prüfungen Pflicht.

Schulen, die an dem Schulversuch «Projektarbeitsprüfung» teilnehmen, können diese Leistung bereits in diesem Schuljahr in die Abschlussleistung einbringen; nähere Einzelheiten werden im Rahmen des Schulversuchs festgelegt. Diese Prüfung soll künftig das Profil des Realschulabschlusses bilden. «In der Projektarbeitsprüfung», heißt es in dem Schreiben an die Schulen, «arbeitet der Prüfungsteilnehmer über einen längeren Zeitraum an einer Aufgabenstellung, präsentiert anschließend das Ergebnis und wird dazu befragt. Bewertet werden einerseits der Prozess der Erarbeitung und das Ergebnis sowie andererseits die Präsentation und die Diskussion darüber.»

Den Realschulabschluss erwirbt, wer erfolgreich an der Abschlussprüfung teilgenommen und die Versetzungsbestimmungen unter gewichteter Einrechnung der Prüfungsnoten erfüllt hat. Bei Nichterreichen des Realschulabschlusses ist eine Wiederholung der Klasse 10 möglich. Prüfungstermine sind der 2. Juni, 4. Juni und 6. Juni 2003. Die mündlichen Prüfungen legt die Schule eigenverantwortlich im vorgegebenen Zeitraum fest.

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