Samstagsöffnung der Bibliothek am 5. Juli & Ferienregelung

In der Eisenacher Stadtbibliothek ist die nächste Samstagsöffnung am 5. Juli. An diesem Tag beginnt auch wieder die Ferienregelung für die Ausleihfristen. Wer sich also für die bevorstehenden Sommerferien und den Urlaub »eindecken” möchte mit Literatur oder CDs, der kann dies ab dem 5. Juli gleich mit verlängerter Leihfrist tun. Die Mitarbeiterinnen der Bibliothek erwarten alle Interessenten am Öffnungssamstag zwischen 10 und 12 Uhr.

Der Vormittag kann auch zur Neuanmeldung genutzt werden. Alle, die als aktuelle Nutzer der Stadtbibliothek Eisenach registriert sind, haben auch Zugang zur Onleihe – der Ausleihe von eBooks.

Kinder und Schüler über 18 mit Schülerausweis können übrigens nach wie vor kostenfrei angemeldet werden. Für Kinder ist lediglich die Unterschrift der Eltern für die Anmeldung nötig. Die Anmeldeformulare können auch im Internet ausgedruckt werden – siehe http://eisenach.bibliotheca-open.de.

Alle Termine der Samstagsöffnungen sind auch im Internet auf der Website der Stadtbibliothek im Veranstaltungskalender nachzulesen unter http://eisenach.bibliotheca-open.de oder auf der Stadtseite unter www.eisenach.de/biblothek .

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Ferienregelung in der Stadtbibliothek – längere Leihfristen während der Sommerferien

Wie in den vergangenen Jahren verlängert die Stadtbibliothek auch in diesem Jahr während der Sommerferien für die Zeit vom 5. Juli bis zum 2. August die Ausleihfristen.

Alle Benutzer können die ab 5. Juli neu entliehenen Bücher, MC, CD, Konsolenspiele, Spiele und CD-ROM bis zum Ende der Sommerferien in Thüringen behalten. Damit bietet die Bibliothek ihren Nutzern einen Service, der unbeschwerte Lesefreude während der Ferienzeit garantiert.

Zu beachten sind die auf dem jeweiligen Ausleihbeleg ausgewiesenen Rückgabedaten.
Die verlängerten Leihfristen gelten allerdings nicht für Filme, DVD und Zeitschriften sowie die Gebühren-Bestseller.
Die verlängerte Ausleihfrist endet mit Ausleihdatum 2. August 2014.

Die Stadtbibliothek weist darauf hin, dass Rückgabedaten, die in die Zeit der Schulferien fallen, unbedingt berücksichtigt werden müssen, wenn diese Medien vor dem 5. Juli 2014 ausgeliehen wurden.