Vorsicht Hochspannung: bitte ausreichend Abstand beim Drachen steigen lassen

Ein windiges Herbstwochenende hat sich angekündigt. Für viele beginnt jetzt wieder die Drachensteigsaison – ein Freizeitspaß für Jung und Alt. Damit der Kampf gegen die Naturgewalten nicht in einem Unfall endet, sollten Drachenpiloten jedoch einige wichtige Experten-Hinweise des TÜV Thüringen berücksichtigen.

Aus dem herbstlichen Spaß kann schnell eine Gefahr erwachsen, nicht nur für den Drachenlenker selbst, sondern auch für sein Umfeld.

Dass der Drachen ungewollt in einem Baum landet, ist da das kleinste Übel. Schlimmer wird es dann, wenn das Fluggerät Sachen beschädigt oder gar unbeteiligte Dritte verletzt,

warnt Marco Kopelmann, Fachabteilungsleiter für Fliegende Bauten beim TÜV Thüringen.

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Wer einen Drachen steigen lässt, hat in der Regel dafür keinen Versicherungsschutz. Drachenpiloten trifft im Fall der Fälle die sogenannte Gefährdungshaftung, ähnlich wie bei einem Halter eines Haustieres. „Ob ein möglicher Schaden, der aus dem Hobby entsteht, im Zweifel durch die Haftpflichtversicherung gedeckt ist, sollte sich der Drachenführer im Vorfeld vor Augen führen“, gibt Marco Kopelmann zu bedenken.

Die unmittelbare Nähe zu Hochspannungsleitungen, Fahrleitungen, Bahnlinien und Straßen ist unbedingt zu meiden. Hier sollte ein Mindestabstand von 600 Metern eingehalten werden. Die Drachenschnur sollte nicht länger als 60 bis 100 Meter sein,

so Kopelmann. Neben der Hochspannungsgefahr von Freileitungen besteht natürlich auch bei Gewittern die Gefahr eines elektrischen Schlags.

Einige Orte sind für das Steigenlassen von Drachen untersagt. Dazu zählen unter anderem landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Natur- und Tierschutzgebiete. Zur Außenbegrenzung von Flugplätzen beträgt laut Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) der vorgeschriebene Mindestabstand 1,5 Kilometer. Wer diese Entfernung unterschreitet, begeht eine verbotene Nutzung des Luftraums.

Drachen für den Hobby-Bereich sind Spielgeräte und unterliegen somit der Spielzeugrichtlinie. Beim Kauf eines Drachens empfiehlt der TÜV Thüringen-Experte, auf ein CE-Zeichen zu achten. Damit erklärt der Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer, dass sein Produkt den geltenden Anforderungen der Europäischen Union entspricht. Außerdem sollte die Drachenschnur keine Metallfäden enthalten.

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