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Kosten für Keuchhusten-Wiederholungsimpfung wird von den Krankenkassen übernommen
Di 05.03.2002 11:43
Erfurt - Die Verbände der Krankenkassen in Thüringen haben sich nach einem längeren Diskussionsprozess zu einer einheitlichen Verfahrensweise bezüglich der Kostenübernahme für Impfungen geeinigt. Demzufolge werden jetzt auch die Kosten für die Keuchhusten-(Pertussis)-Auffrischimpfung übernommen

Dazu erklärte Gesundheitsminister Dr. Frank-Michael Pietzsch: «Ich begrüße diese Absicht der Thüringer Krankenkassen sehr. Bereits seit längerem habe ich mich für die Kostenübernahme eingesetzt, da in den letzten Jahren festzustellen war, dass die Durchimpfungsraten bei den Kleinkindern - in Thüringen durchschnittlich 81,8 % - zu gering sind. Die Schutzimpfung gegen Pertussis im Kleinkind- und Kindesalter wirkt nach heutigen Erkenntnissen nur etwa 10 Jahre und die Anzahl der Pertussis-Erkrankungen im Jugend- und Erwachsenenalter nehmen auch in Thüringen zu.»

Das Angebot einer Pertussis-Wiederholungsimpfung richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche vom 11. bis zum 18. Lebensjahr. Dr. Pietzsch: «Zwar gibt es in diesem Zusammenhang keine Impfpflicht. Ich rufe jedoch die Eltern bzw. die jungen Leute selbst dazu auf, dieses Angebot wahrzunehmen, um eine Ansteckung mit Pertussis in Thüringen zu vermeiden!» (pm/rbr)

V.i.S.d.P.: Rainer Beichler