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Heimatvertriebene im Freistaat Thüringen erhielten rund 380 Millionen Euro Entschädigung
Fr 08.03.2002 09:20
Erfurt - 1994 wurde das «Vertriebenenzuwendungsgesetz» verabschiedet. Mit diesem Gesetz sollten die besonderen Schicksale der in der ehemaligen DDR lebenden Vertriebenen, die sich während der gesamten Herrschaft des DDR-Regimes weder zu ihrem Schicksal noch zu ihrer Heimat bekennen durften, gewürdigt und entschädigt werden. In diesem Zusammenhang wurde den Betroffenen eine einmalige Zahlung in Höhe von 4000 Mark (rund 2045 Euro) gewährt.

Dazu erklärte der Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit, Dr. Frank-Michael Pietzsch: «Nunmehr konnten die letzten der insgesamt 198355 Thüringer Anträge abschließend bearbeitet werden. Es ist besonders erfreulich, dass 94,1 % der Anträge positiv beschieden werden konnten. Insgesamt erhielten rund 186.000 Vertriebene eine Entschädigung. Allein in Thüringen wurden 743,8 Mio. Mark (380 Mio. Euro) ausgezahlt.»

Minister Dr. Pietzsch dankte den zuständigen Mitarbeitern der Thüringer Versorgungsverwaltung für die zügige Bearbeitung der Anträge. Gleichzeitig betonte er: «Die Entschädigung der Vertriebenen in Thüringen ist zwar abgeschlossen, das schwere Schicksal der Vertreibung darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten. Ich bin mir darüber im Klaren, dass der Verlust der Heimat und die schlimmen Erlebnisse der Flucht nicht allein durch Geld aufgewogen oder ungeschehen gemacht werden können. Daher wird die Thüringer Landesregierung die Heimatvertriebenen bei ihren Bemühungen, die Erinnerung an diese Geschehnisse wachzuhalten und bei der Pflege des Kulturgutes aus den Vertreibungsgebieten weiterhin unterstützen!» (pm/rbr)

V.i.S.d.P.: Rainer Beichler