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| | | |  | Fr 08.03.2002 07:48 | | Foto: Bundesministerium | | | Berlin - Die sechs Bundesministerinnen ziehen Bilanz der Politik für Frauen.
Politik für Frauen - Gleichstellungspolitik steht wieder auf der Tagesordnung. Sie gehört zu den Schwerpunkten der rot-grünen Bundesregierung.
Die Bundesministerinnen Dr. Christine Bergmann (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Edelgard Bulmahn (Bundesministerin für Bildung und Forschung), Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (Bundesministerin der Justiz); Renate Künast (Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft), Ulla Schmidt (Bundesministerin für Gesundheit) und Heidemarie Wieczorek-Zeul (Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) erklären gestern in Berlin:
"Eine effektive Gleichstellungspolitik durchzieht alle Politikbereiche wie ein roter Faden und bündelt alle Kräfte, damit die Gleichstellung von Frauen Wirklichkeit wird", so die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann: "Die Bundesregierung hat dies eingelöst: Mit Programmen, die an der Lebensrealität von Frauen ansetzen und ressortübergreifend Verbesserungen der Chancen von Frauen bewirken, haben wir binnen drei Jahren gute Erfolge erzielt. Unsere Politik kann sich sehen lassen. 6 von 14 Bundesministern sind weiblich; damit liegt Deutschland neben den skandinavischen Ländern bei der Regierungsbeteiligung von Frauen an der Spitze."
Bundesfrauenministerin Bergmann verweist auf die vielfältigen gleichstellungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. So hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Interessen von Männern und Frauen in allen ihren Maßnahmen zu berücksichtigen (Gender Mainstreaming). Das ressortübergreifende Programm "Frau und Beruf" setzt im Erwerbsleben an. Frauen sollen im IT-Bereich, in Forschung und Lehre, in Bildung und Ausbildung, bei Existenzgründungen und beim beruflichen Fortkommen gleichziehen. Sie werden mit speziell an sie gerichteten Programmen unterstützt, für die die Bundesregierung mit der Initiative D21 der deutschen Wirtschaft starke Partner gewonnen hat. Das Bundesgleichstellungsgesetz ist mit effektiven Regelungen ausgestattet, die die Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst fördern. Mit der Privatwirtschaft hat die Bundesregierung eine bindende Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen geschlossen; sie wird 2003 bewertet. Die Chance zur Erwerbsarbeit hängt für Frauen, aber zunehmend auch für Männer, maßgeblich davon ab, wie Beruf und Familie in Balance gebracht werden können. Mit dem Gesetz über die Elternzeit und dem Teilzeitgesetz wird es Familien erleichtert, individuelle Lebensmodelle zu realisieren.
Bergmann hebt hervor, dass die Bundesregierung mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erstmals die Maßnahmen von Bund, Ländern und Initiativen gegen Frauengewalt vernetzt hat. Mit dem Gewaltschutzgesetz, durch die Arbeit der bundesweiten Arbeitsgruppe Frauenhandel und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegen häusliche Gewalt, mit Interventionsprogrammen vor Ort werden die Opfer von Gewalt durch koordinierte und gemeinsame Initiativen besser als jemals zuvor geschützt. Der Aktionsplan reicht von der Prävention über Opferschutz und Täterarbeit bis zu einer gezielten Information der Öffentlichkeit. Ein Erfolg ist ferner, dass im Gesetzentwurf zur Zuwanderung durch die Bezugnahme auf die Genfer Flüchtlingskonvention auch Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung in Deutschland geschützt werden.
Die Bundesfrauenministerin betont, dass die Bundesregierung in allen Politikfeldern Frauen besonders in den Blick genommen und sie besser gestellt hat, so bei der Rentenreform, beim Betriebsverfassungsgesetz, beim Jugendausbildungsprogramm des Bundes JUMP und beim Job-Aqtiv-Gesetz.
"Als rohstoffarmes Land können wir nicht auf das Potenzial der Hälfte der Menschen im Land verzichten", sagt die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn. "Gleiche Chancen für Frauen und Männer sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für Wissenschaft und Forschung und damit auch für die Wirtschaft unseres Landes insgesamt. Bis 2005 wollen wir den Professorinnenanteil von 10 auf 20 Prozent steigern. Die Chancen für Frauen, in Wissenschaft und Forschung an die Spitze zu gelangen, war noch nie so groß. Denn: Wir haben jetzt den Generationswechsel an unseren Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Diesen Generationswechsel gilt es jetzt zu nutzen, um die Frauen in Spitzenpositionen zu bringen!"
Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin: "Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt", ist der Leitsatz des Gewaltschutzgesetzes, das zum Jahresbeginn in Kraft treten konnte. Die Bundesjustizministerin: "Es ist ein Skandal, dass in unserem Land immer noch mehr als 40.000 Frauen in Frauenhäusern Schutz suchen müssen, weil ihre Partner sie verprügeln. Diese Frauen und ihre Kinder haben jetzt das Recht, den Schläger aus der bisher gemeinsamen Wohnung hinauszuweisen. Polizei, Gerichte und das Gesetz stehen auf ihrer Seite. Damit setzt die Bundesregierung ein klares Signal: Auch häusliche Gewalt wird nicht geduldet."
Zusammen mit dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung hilft diese Regelung dabei, Gewalt als Grundübel unserer Gesellschaft wirksamer zu bekämpfen. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz und dem Lebenspartnerschaftsgesetz helfen wir, Toleranz und Respekt vor Minderheiten im Bereich des Rechts und in der Gesellschaft zu verbessern.
Ganz praktische Gleichstellungspolitik zeigt sich bei den Stellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz: Dort werden qualifizierte Frauen besonders gefördert. Seit dem Amtsantritt der Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin ging die Hälfte der Übertragungen von Referatsleiterposten an Frauen. Im Bundesministerium der Justiz selbst sind mittlerweile ein Drittel der Beschäftigten im höheren Dienst Frauen, Teilzeitarbeit ist auch bei Referatsleiterinnen möglich.
Die Bundesministerin der Justiz: "Die Bundesregierung profitiert von den hervorragenden Frauen in allen Bereichen - diese Selbstverständlichkeit gehört häufiger anerkannt." Auch bei den obersten Bundesgerichten steigt die Zahl der zu Richterinnen gewählten Frauen: Beim Bundesgerichtshof sind jetzt vier der Senatsvorsitzenden Frauen, beim Bundesfinanzhof neben der Präsidentin zwei der Senatsvorsitzenden, beim Bundesverwaltungsgericht gibt es neuerdings eine Frau als Senatsvorsitzende, beim Bundesarbeitsgericht gibt es jetzt fünf Richterinnen, beim Bundessozialgericht schließlich neben der Vizepräsidentin eine Senatsvorsitzende.
"Frauen bringen die Chance, Kommunikation anders zu betreiben. Wir haben dies umgesetzt. Neben dem Kerninstrument des Staates nutzen wir weitere Werkzeuge", so die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast. Sie habe als eines ihrer neuen Instrumente das sogenannte "magische Sechseck" ins Leben gerufen. Ihr gehe es darum, alle an einem Entscheidungsprozess Beteiligten an einen Tisch zu holen, die verschiedenen Bedürfnisse, Sorgen und Möglichkeiten auszuloten und dann Handlungsoptionen zu entwickeln, die in der Realität Bestand haben. Außerdem setze sie andere Prioritäten bei der Auswahl der Beteiligten von politischen Konsultations- und Entscheidungsprozessen. "Nachhaltig wirksame Maßnahmen brauchen breite Unterstützung aller Akteure. Die Tür ist nun offen für alle, auch regelmäßig für Frauen, die im ländlichen Raum, aber auch als Verbraucherinnen eine herausgehobene Rolle spielen", so Künast.
Die Ministerin erläutert, dass sie die Ideen und Initiativen von Frauen intensiv in die Gestaltung ihrer Politik einbeziehe, weil bei jeder politischen Entscheidung auch spezifische Auswirkungen auf Frauen berücksichtigt werden müssten. So sei z.B. die Förderung von Frauen ein wichtiges Kriterium bei dem Bundeswettbewerb "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft". Die Situation von Frauen auf dem Land werde auch bei der derzeitigen Erarbeitung von neuen Forschungsschwerpunkten ihres Hauses stärker berücksichtigt.
Auch Künasts Engagement für eine Verbesserung der Welternährung zielt verstärkt auf die Situation von Frauen. So habe ihr Ministerium fast 570.000 € zur Verfügung gestellt, um zurückkehrenden Afghanistan-Flüchtlingen - und dort vor allem Frauen - Start-Pakete mit Saatgut zur Verfügung zu stellen. "Damit ermöglichen wir gerade Frauen, die aufgrund der Wirren allein unterwegs sind, sich die Basis für eine eigenständige Lebensmittelsicherung zu schaffen", so Künast.
Die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt: "Bei der Früherkennung und der Behandlung von Brustkrebs haben wir jetzt endlich den Durchbruch zur Qualitätssicherung erreicht. Das im letzten Jahr begonnene Mammographie-Screening in drei Modellregionen (Weser-Ems, Bremen und Wiesbaden) wird die Grundlage dafür liefern, wie ein flächendeckendes Screening für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren eingesetzt werden kann. Ich begrüße, dass inzwischen die Strahlenschutzkommission eine Stellungnahme abgegeben hat, in der sie den Nutzen des Mammographie-Screenings für Frauen dieser Altersgruppen - anders als für die jüngeren Frauen - bejaht. Ab April diesen Jahres tritt die Vereinbarung der Selbstverwaltung in Kraft, mit der die Qualität der Mammographien gesichert wird. Hinzu kommen die Aufnahme von Brustkrebs in die Disease-Management-Programme und in die Entwicklung von nationalen Gesundheitszielen. Zusammen mit den bestehenden Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben wir damit ein umfassendes Programm.
Ich habe die Arzneimittelhersteller gebeten, in die klinischen Prüfungen zur Beantragung der Zulassung neuer Medikamente auch Frauen einzubeziehen. Nur so können die bisherigen fatalen 'Nebenwirkungen' von Medikamenten bei Frauen vermieden werden. Neue Arzneimittel werden bisher nur an jungen, gesunden Männern medizinisch erprobt. Frauen sind nur verschwindend gering in die vorgeschriebenen Tests eingebunden, da die Medizin Gefahren für zukünftige Schwangerschaften befürchtet. 'Mann-erprobte' Medikamente nehmen allerdings wenig Rücksicht auf körperliche Unterschiede wie 'Knochen-Fett'-Verhältnis oder Abbauart und -geschwindigkeit durch die Leber. Das führt oft zu fatalen 'Nebenwirkungen' bei jenen Frauen, die z.B. Medikamente gegen Blutpfropfen (Thrombose) einnahmen: Hirnblutungen sind deutlich häufiger bei Patientinnen anzutreffen."
"Die Frauen und Mädchen in Afghanistan haben unter dem Taliban-Regime besonders leiden müssen. Sie fördern wir im neuen Afghanistan besonders", erklärt die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul. "Das tun wir im Rahmen unserer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, für die wir bisher 30 Millionen € bereit gestellt haben, ebenso wie mit unserem Beitrag für UNDP, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen. Damit unterstützen wir die Arbeit des afghanischen Frauenministeriums, arbeiten mit Fraueninitiativen, auch in ländlichen Gebieten, zusammen, verbessern die Gesundheitsversorgung von Frauen, starten beispielsweise ein Projekt für traumatisierte Frauen und Mädchen, öffnen den Mädchen wieder die Schulen, verhelfen Frauen dazu, den Lebensunterhalt zu verdienen, sei es durch spezielle Kleinkredite oder die Startausrüstung mit besonderem Werkzeug. Darüber hinaus zieht sich die besondere Förderung von Frauen und Mädchen durch all unsere Maßnahmen, in unserem 100-Tage-Sofortprogramm ebenso wie in unseren längerfristig angelegten Entwicklungsmaßnahmen. In der entwicklungspolitischen Praxis ist es längst gesicherte Erfahrung, dass Frauen das treibende Element von Entwicklung sind. Das soll und wird sich auch in Afghanistan bestätigen." (pm/rbr) | |
| V.i.S.d.P.: Rainer Beichler |
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