Werbeflyer an geparkten Fahrzeugen ist eine Sondernutzung

Derzeit mehren sich die Hinweise aus der Bevölkerung, dass an auf öffentlichen Straßen geparkten Fahrzeugen lose Werbeflyer oder Visitenkarten angeklemmt wurden. Auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes stellten in letzter Zeit verstärkt derartige Werbung fest. Deshalb weist die Stadtverwaltung Eisenach ausdrücklich auf Folgendes hin:

Visitenkarten bzw. Werbeflyer an Fahrzeuge zu klemmen, die auf öffentlichen Plätzen und Straßen geparkt sind, stellt eine »genehmigungspflichtige Sondernutzung” dar. Dies wurde durch Gerichtsurteile entschieden.

Da das Verteilen der Kärtchen und Flyer ausschließlich gewerblichen Zwecken dient, geht diese Werbeart über den gemeinhin üblichen Gebrauch von Straßen hinaus (»Gemeingebrauch”). Die Benutzung über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Erlaubnis gemäß Thüringer Straßengesetz und entsprechend der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach. Eine Erlaubnis hierfür ist bei der Straßenverkehrsabteilung der Stadtverwaltung Eisenach zu beantragen.

Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass eine ungenehmigte Sondernutzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

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