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| | | | | Do 18.07.2002 14:25 | | Tiefenort - Die bisherigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung einschließlich den geophysikalischen Messungen erhärten die bisherigen Ergebnisse, dass der Erdfall im Februar 2002 sowie das Nachsacken der als Erstsicherung eingebrachten Betonplombe Ende Juni auf dem Grundstück Frankensteinstraße 15 durch Subrosionsprozesse im Zechsteinsalinar verursacht worden sind. Die Subrosion, die in einer Tiefe von über 150 m stattfindet, hat sich bis an die Tagesoberfläche ausgewirkt.
Die geophysikalischen Messungen im Juli deuten darauf hin, dass der südliche Bereich der Frankensteinstraße - also die der Einbruchstelle gegenüberliegende Straßenseite - weniger gefährdet erscheint als der nördliche Bereich. Die laufenden Kontrollmessungen geben keine Hinweise darauf, dass eine Gefahr im Verzug sei, d. h. eine akute Gefahr für die Wohnhäuser und die Anwohner durch Nachsacken der Betonplombe oder einen erneuten Erdfall ist momentan nicht erkennbar.
Jedoch erlaubt die derzeitige Kenntnislage noch keine abschließende Einschätzung des inneren Aufbaus des Erdfalls (Schlotaufbau) und des umgebenden Gebirgszustandes am Schadensort (geologische Situation, Klüftigkeit, Lagerung, Standsicherheit, Baugrund) und somit auch noch keine Abschätzung des Gefährdungszustandes.
Um den Einwirkungsbereich um die Einbruchstelle, insbesondere auf der nördlichen Seite der Frankensteinstraße, räumlich eingrenzen zu können, sollen Rammsondierungen erfolgen.
Weitere Setzungen der Erdoberfläche im Einwirkungsbereich des Schlotes sind grundsätzlich nicht auszuschließen. Jedoch zeigen die vorsorglich an den umliegenden Gebäuden angebrachten Gipsmarken bis jetzt keine Rissbildungen. Nach wie vor werden von den Anwohnern Geräusche im Untergrund wahrgenommen.
Zur näheren Erkundung wird das Thüringer Landesbergamt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Baubehörde folgende Maßnahmen veranlassen:
1. Zur Abgrenzung des Einwirkungsbereiches des Erdfalls
werden eine eingehende Auswertung der geophysikalischen
Untersuchung und Sondierungsarbeiten (Rammkern- und
Rammsondierungen) unter Einbeziehung der Standorte
Kantstraße 6 und Frankensteinstraße 7 - 15 durchgeführt.
2. Zur Einschätzung der Gefahrensituation ist die weitere
Erkundung von Lage und Ausdehnung des Einbruchschlotes
erforderlich. Dies erfolgt durch Niederbringen einer
Schrägbohrung von 90 m Länge. Mit dem Beginn des
Niederbringens der Schrägbohrung ist in der 32.
Kalenderwoche zu rechnen.
Gleichzeitig wird die seismische Überwachung vor Ort beibehalten und die Messungen des Nivellements (Höhenmessungen) vorerst in wöchentlichem Abstand beibehalten. Die angebrachten Gipsmarken werden durch die zuständige Baubehörde wöchentlich kontrolliert. Zudem werden ein Erdfallpegel mit geeigneter Registrier- und Warneinrichtung sowie ein Körperschallmikrophon zur Messung akustischer Störungen jeweils in eine Bohrung eingebaut werden.
Mit einer Auswertung der Erkundungen zur Gefahreneinschätzung ist Ende August/Anfang September zu rechnen. (pm/tmlnu/rbr) | |
| V.i.S.d.P.: Rainer Beichler |
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