 | | |
| |
|
| |
| | | | | Mo 18.06.2012 10:47 | | Eisenach - Das Ordnungsamt der Stadt Eisenach erinnert zum wiederholten Mal daran, dass alle Hundehalter ihre Hunde mit einem elektronischen Chip versehen und eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier nachweisen müssen. Seit fast einem halben Jahr ist inzwischen diese gesetzliche Vorschrift in Thüringen Pflicht. Aber noch immer sind in Eisenach für rund 800 der angemeldeten Hunde der Chip und die Versicherung nicht nachgewiesen worden.
Der Chip wird vom «Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren» gefordert, das am 1. September 2011 in Kraft getreten ist. Demnach ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Außerdem muss jeder Halter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500000 Euro für Personen- und Sachschäden und 250000 Euro für sonstige Schäden abschließen. Diese beiden Forderungen musste jeder Hundehalter bis zum 29. Februar 2012 dem Ordnungsamt nachweisen.
Das städtische Ordnungsamt hat bisher - über diese gesetzliche Übergangsfrist hinaus - mehrfach an die Hundebesitzer appelliert, ihren Pflichten nachzukommen und es bisher bei Ermahnungen belassen.
Nach dem 1. Juli wird gegen die Hundehalter, die dieser Nachweispflicht nicht nachgekommen sind, ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10000 Euro führen kann. Die Außendienstmitarbeiter werden verstärkte Kontrollen durchführen und hierzu ein sogenanntes Chiplesegerät einsetzen.
Wer die Vorgaben noch nicht erfüllt hat, sollte sich also schnellstmöglich an das Ordnungsamt, Telefon 03691/670317 und -345 wenden. Dort gibt es die entsprechenden Formulare und weiteren Informationen zum Thema. (pm/stv/rbr) | |
| V.i.S.d.P.: Rainer Beichler |
|
|
|
|