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| | | | | Di 19.06.2012 13:49 | | | Fälligkeitsdatum am 1. Juli beachten | | | | Eisenach - Die Stadtverwaltung möchte alle Steuerpflichtigen, die ihre Abgaben einmal jährlich bezahlen, daran erinnern, dass die Jahreszahlungen für 2012 am 1. Juli fällig sind. Bei der Überweisung oder Einzahlung ist unbedingt die Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, ist auf ausreichende Kontodeckung zu achten. Sollte sich die Kontonummer geändert haben, so ist dieses bitte der Steuerabteilung rechtzeitig vor dem Steuertermin mitzuteilen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung wird das Mahnverfahren durch die Stadtkasse eingeleitet. Damit werden Mahngebühren und eventuelle Säumniszuschläge als zusätzliche Kosten berechnet. Um dies zu vermeiden bittet die Stadtverwaltung daher alle Selbstzahler, die fälligen Steuern und Abgaben pünktlich zu überweisen. In den Fällen, in denen Abbuchungsermächtigungen erteilt worden sind, erfolgt die automatische Abbuchung zum jeweiligen Fälligkeitstermin.
Zu beachten ist, dass die Steuerabteilung der Stadt Eisenach nur noch dann neue Steuerbescheide verschickt, wenn sich gegenüber dem letzten Bescheid Änderungen ergeben haben. Für alle Steuerpflichtigen, die keinen neuen Steuerbescheid erhalten haben, gelten also weiter die zuletzt erhaltenen Bescheide - solange der Betrag unverändert bleibt. Dies betrifft die Steuerarten Grund-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie die Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr. (pm/stv/rbr) | |
| V.i.S.d.P.: Rainer Beichler |
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