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Kabinett beschließt Änderung: Thüringer Nichtraucherschutzgesetz
Di 19.01.2010 14:48
 Gesundheitsministerin Heike Taubert: «Gerichtsurteile zum Nichtraucherschutz werden umgesetzt»
Erfurt - Das Kabinett hat in seiner Sitzung auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Heike Taubert die Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz) beschlossen. Dazu erklärte die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert:

«Das bisherige Thüringer Nichtraucherschutzgesetz wird gemäß den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 und dem Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 5. Dezember 2008 angepasst. Sogenannte Eckkneipen (Einraumkneipen) werden vom Rauchverbot in Gaststätten ausgenommen. Auch in Thüringer Spielhallen soll in einem abgetrennten Nebenraum das Rauchen wieder gestattet werden. Damit setzen wir die entsprechenden Vorgaben der Verfassungsgerichte in Thüringen um.»

Bei den sog. «Eckkneipen», in denen geraucht werden darf, handelt es sich um Einraum-Gaststätten mit einer Gastfläche von maximal 75 m², die keinen abgetrennten Nebenraum haben, keine zubereiteten Speisen anbieten, zu denen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und die im Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätte (§ 4 Abs. 4, Nr. 5) gekennzeichnet sind.

Taubert: «Wir haben mit dem Entwurf eine pragmatische Lösung gefunden, die dem Urteil gerecht wird und sich an einem weitgehenden Nichtraucherschutz orientiert. Es kommt klar zum Ausdruck, dass der Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum und damit auch in Gaststätten grundsätzlich Vorrang hat. In Gaststätten sieht das Gesetz jedoch dann Ausnahmen vom Rauchverbot vor, wenn es für die Betreiber mit unverhältnismäßigen Belastungen einhergeht.»
Ministerin Heike Taubert weiter: «Für die Bürgerinnen und Bürger Thüringens wird sich in der bisherigen Praxis nicht viel ändern. Die gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz haben sich in Thüringen bewährt und entsprechen auch den Wünschen einer übergroßen Mehrheit der Bevölkerung. Die Thüringer Regelung ist darüber hinaus auch mit den in unseren Nachbarländern geltenden Gesetzen vergleichbar. Ich hoffe, dass der Entwurf der Landesregierung zügig die parlamentarischen Hürden bewältigen wird. Auf diese Weise werden wir sowohl dem Gesundheitsschutz weiterhin konsequent Rechnung tragen als auch für alle Beteiligten in unserem Freistaat Rechtsklarheit und Planungssicherheit schaffen.» (pm/tmsfg/rbr)

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