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| | | | | Fr 05.02.2010 14:12 | | Eisenach - Hundehäufchen auf Eisenachs Straßen und Plätzen sind nach wie vor ärgerliches Dauerthema. Deshalb erinnert die Stadtverwaltung erneut daran, dass Gehwege und öffentliche Anlagen nicht mit Hundekot verunreinigt werden dürfen. Sollte es dennoch passieren, ist der Hundekot vom Halter des Tieres unverzüglich zu beseitigen. Das Ordnungsamt wird verstärkt Kontrollen durchführen.
Wer Hundekot einfach liegen lässt, handelt ordnungswidrig und kann mit 50 Euro Bußgeld belangt werden. Dies und eindeutige Verhaltensregeln für die Stadt Eisenach sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren geregelt.
Gefragt ist aber auch die Bevölkerung, die Hundebesitzern gegenüber konsequent auftreten und diese auf die Beseitigung von Verschmutzungen hinweisen sollte. Ist dem beschwerdeführenden Bürger der Name des betreffenden Hundehalters bekannt, sollte er unbedingt Anzeige erstatten. Im Falle eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens müsste er dann allerdings auch bereit sein, als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Anonyme Anzeigen können vom Ordnungsamt nicht bearbeitet werden.
Der entscheidende Appell ist jedoch an die Hundebesitzer selbst zu richten. Das Halten eines Tieres erfordert Verantwortungsgefühl und Rücksicht auf die Allgemeinheit. Jeder Hundehalter muss sich bewusst darüber sein, dass Hundehäufchen auf Eisenachs Straßen alles andere als ein förderliches Aushängeschild sind und gerade einer Touristenstadt in der öffentlichen Wirkung schadet. (pm/stv/rbr) | |
| V.i.S.d.P.: Rainer Beichler |
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