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Rechtzeitig auf die Gültigkeit von Pässen und Ausweisen achten
Fr 05.02.2010 14:41
Eisenach - Anfang des Jahres wird in vielen Familien die Planung für den Jahresurlaub gemacht. Das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eisenach weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Personalausweise sowie Reisepässe, die ablaufen, neu beantragt werden müssen. Eine Verlängerung alter Dokumente ist nicht möglich. Personalausweise und Reisepässe müssen rechtzeitig beantragt werden - das heißt mindestens drei, besser noch bis zu sechs Wochen, bevor sie benötigt werden.

Auch Kinder müssen ein eigenes Ausweisdokument besitzen. Für Kinder bis zu zwölf Jahren wird ein Kinderreisepass ausgestellt. Für viele Länder gelten aber spezielle Einreisebestimmungen. Beispielsweise wird für die Einreise in die USA selbst für Babys und Kinder ein Reisepass wie für Erwachsene benötigt.

Deshalb wird empfohlen, die jeweiligen Einreisevorschriften im Internet nachzulesen unter www.auswaertiges-amt.de

Wer einen Ausweis oder Pass beantragen will, muss im städtischen Bürgerbüro (Markt 22) persönlich erscheinen. Mitgebracht werden müssen der bisherige Pass oder Ausweis, eine aktuelle Personenstandsurkunde und ein Passbild. Dieses Foto muss »biometrietauglich” sein - es empfiehlt sich deshalb, sie von einem professionellen Fotografen machen zu lassen.

Auch Gebühren werden fällig: Für einen neuen Personalausweis sind derzeit acht Euro zu entrichten. Die Gebühren für einen Reisepass betragen für Personen über 24 Jahre 59 Euro. Jüngere Personen 37,50 Euro.

Für weitere Informationen steht das städtische Bürgerbüro am Markt 22 zur Verfügung. Geöffnet ist es Montag, Dienstag und Donnerstag 7 bis 18 Uhr, Mittwoch 7 bis 13 Uhr, Freitag 7 bis 16 Uhr und Samstag 9 bis 12 Uhr. (pm/stv/rbr)

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