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| | | | | Fr 13.07.2012 11:08 | | Eisenach - Am Mittwoch, den 11.07.2012 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Erhebung der «Bettensteuer» in ihrer Rechtskraft nicht gültig ist, da diese nur für private Reisen gilt, jedoch nicht für geschäftliche Übernachtungen.
Für die Stadt Eisenach wurde im November 2011 bereits die Erhebung der Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach eingeführt. Schon damals wurde von der FDP darauf hingewiesen, dass die Erhebung dieser Steuer rechtlich fraglich ist, die damals angedachte Querfinanzierung für die Tourismus GmbH damit keineswegs gesichert sei.
Durch das jetzige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes fühlt sich die FDP in ihren Überlegungen bestätigt, da auch die Satzung zur Erhebung der Tourismusförderabgabe in der Stadt Eisenach diesen Rechtsmangel aufweist.
Auch hier erfolgt keine Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen Reisen, so dass die Satzung nach dem neusten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig rechtlich nicht mehr haltbar ist.
Wir erwarten, dass die Stadt Eisenach schnellstmöglich eine Anpassung an das neuste Gerichtsurteil nimmt und die s. g. Bettensteuer wieder aufhebt. Gleichwohl muss überlegt werden, wie eine Finanzierung der Tourismus GmbH auf anderem Wege erfolgen kann. Für die nächstmögliche Stadtratssitzung ist ein entsprechender Antrag zur Aufhebung der «Bettensteuer» geplant. (pm/fdp/rbr) | |
| V.i.S.d.P.: Rainer Beichler |
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