Forstbetrieb im denkmalgeschützten «Waldpark Wartburg» möglich

Im unter Denkmalschutz gestellten «Waldpark Wartburg» sind nach wie vor eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft und Jagd gewährleistet. Das teilen das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz mit.

Mit der Denkmalausweisung der rund 1300 Hektar großen Waldfläche nördlich der Wartburg durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie wurde der UNESCO-Weltkulturerbestatus der Wartburg, der auch die Umgebung einbezieht, gesichert. Forstwirtschaftliche und jagdliche Nutzung bedürfen auch weiterhin keiner Genehmigung durch die Denkmalbehörden.
Die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Denkmalpflege und Forstverwaltung im Bereich der Wartburg wird fortgesetzt. Die Ausweisung weiterer Waldflächen in Thüringen als Denkmal ist nicht beabsichtigt.

Der Waldpark wurde im 19. Jahrhundert von Gottlob König angelegt. Es entstand ein Kulturdenkmal, bei dem natürliche Gegebenheiten, Wegführungen, Bepflanzungen und künstliche Wasserführungen besondere Blickachsen ergeben. Zudem befinden sich in dem Park auch Bodendenkmale wie Ruinen des Johannisklosters oder der Eisenacher Burg.

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