Nur vereinzelt Auflösung von Ansammlungen
Um die Ausbreitung der Corona-Viruserkrankung einzudämmen und damit die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens aufrechtzuerhalten, hat die Thüringer Landesregierung mit der "Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" die weitreichenden Maßnahmen aus den bisherigen Verordnungen konkretisiert. Im Schutzbereich der [...]