1,8 Millionen Wahlberechtigte zur Bundestagswahl

Bei der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 werden etwa 1,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Thüringen wahlberechtigt sein. Rund 51 Prozent der Wahlberechtigten sind dabei Frauen.

Knapp 2,5 Prozent (ca. 45,5 Tausend Personen) der wahlberechtigten Thüringer können erstmals von ihrem Wahlrecht zu einer Bundestagswahl Gebrauch machen.

Den höchsten Anteil der Wahlberechtigten zur Bundestagswahl wird die Altersgruppe der 45- bis unter 65-Jährigen mit rund 37,5 Prozent (ca. 676,2 Tausend Personen) ausmachen. Der Anteil der 21 bis unter 45-Jährigen wird etwa 29,1 Prozent (ca. 524,3 Tausend Personen) betragen. Fast 30,9 Prozent (ca. 557,2 Tausend Personen) der Wahlberechtigten werden älter als 65 Jahre sein.

Wahlberechtigte sind Personen, die das aktive Wahlrecht haben und somit wählen dürfen.

Alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, sind wahlberechtigt. Nicht wahlberechtigt ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, wem durch Entscheidung ein Betreuer zur Besorgung seiner Angelegenheiten bestellt wurde oder wer sich aufgrund einer gerichtlichen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
Außerdem sind Deutsche die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, auch als Auslandsdeutsche bezeichnet, unter bestimmten Voraussetzungen wahlberechtigt.

Für die Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, oder einen Wahlschein zu haben. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben.