Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes und beamtenrechtlicher Vorschriften

Ab sofort können sich Interessierte im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags (www.forum-landtag.thueringen.de ) bis zum 25.05.2014 an der Debatte zum Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes beteiligen. Darüber hinaus ist es bereits seit zwei Tagen möglich, noch bis zum 08.05.2014 zum Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften mitzudiskutieren. Die mittlerweile siebzehnte und achtzehnte Diskussion eines Gesetzentwurfs im Internet geht auf Beschlüsse des Innenausschusses vom 04.04.2014 zurück.

Inhalte der achtzehnten Online-Diskussion sind Gesetzentwürfe der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes und der Thüringer Verfassung. Am 27.02.2014 wurde der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.02.2014 erstmals im Plenum beraten und in den Innenausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 12.03.2014 wurde am 21.03.2014 in erster Lesung im Plenum beraten und anschließend ebenfalls in den Innenausschuss überwiesen. Grundlage der Diskussion zum Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung vom 12.03.2014, der am 21.03.2014 erstmalig beraten und in den Innenausschuss überwiesen wurde.

Die Gesetzentwürfe zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes und der Thüringer Verfassung haben folgende Zielrichtung: In Artikel 97 der Thüringer Landesverfassung ist die Gewährleistung eines effektiven und transparenten Schutzes der verfassungsmäßigen Ordnung in Thüringen verankert. Derzeit werden die Aufgaben des Verfassungsschutzes in Thüringen durch das Landesamt für Verfassungsschutz als obere Landesbehörde, die dem Innenministerium unmittelbar nachgeordnet ist, in eigener Verantwortung ausgeführt. Die Gesetzentwürfe der Landesregierung und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen angesichts der Aufklärung der Vorgänge um den Nationalsozialistischen Untergrund sowie die V-Mann-Tätigkeit des früheren NPD-Funktionärs Kai-Uwe Trinkaus eine grundlegende Neuausrichtung des Verfassungsschutzes bzw. eine Auflösung des Landesamts vor.

Der Innenausschuss hat in seiner 71. Sitzung am 04.04.2014 zudem beschlossen, hierzu ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren durchzuführen und die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Anzuhörenden eingereichten Stellungnahmen im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften wird eine auf die Zukunft gerichtete Anpassung und Neuordnung des Thüringer Beamtenrechts verfolgt. Um dies zu erreichen sollen u. a. die bisherigen laufbahnrechtlichen Bestimmungen zur Vereinfachung aus dem Thüringer Beamtengesetz und der Thüringer Laufbahnverordnung gestrichen und in einem neuen eigenen Thüringer Laufbahngesetz zusammengefasst werden.

Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) sagte dazu: «Im Diskussionsforum besteht die Möglichkeit, zu den Fragen Meinungen, Kritik und Vorschläge einzubringen. Diese werden von den Ausschussmitgliedern in die parlamentarische Beratung einbezogen.» Mit dem Online-Diskussionsforum sei der Thüringer Landtag Vorreiter in Deutschland, so Frau Diezel weiter. Kein anderes Parlament integriere eine Internet-Plattform direkt in die parlamentarische Arbeit, so wie es in Thüringen möglich sei. «Über das Medium Internet erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen weiteren Zugangsweg zu politischen Themen und werden somit Teil der politischen Diskussion», äußerte sich die Landtagspräsidentin abschließend.

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