Angst vor der Wahrheit?
Landesregierung ignoriert Lärmbelastung durch neue A4!

Das angelaufene Raumordnungsverfahren zur Verlegung der B19 und die damit verbundene Diskussion um die günstigste Variante der Trassenführung laufen nach dem gleichen Schema ab, wie seinerzeit die Planung der Hörselbergumfahrung der neugebauten A4.
Das von der Planungsgesellschaft DEGES, als Interessenvertreter der Bundes- und Landesregierung, schon an der A4 praktizierte Verfahren dient letztendlich nur einem Ziel, die vorgesehene Strecke möglichst kostengünstig zu bauen. Leere Kassen lassen keinen Spielraum für Bürgerinteressen und Landschaftsschutz.
Das vermeintliche Mitspracherecht der Bürger endet mit dem Anhörungs- und Abwägungstermin.

Nach der Fertigstellung solcher, nur nach wirtschaftlichen Interessen geplanten Verkehrsprojekte zeigen sich dann die wahren Auswirkungen auf Menschen, Natur und Landschaft. Die Landesregierung ignoriert den real existierenden und gesundheitsgefährdenden Lärm entlang der neugebauten A4 und zieht sich auf Positionen im Planfeststellungsverfahren zurück, nach der keine Grenzwertüberschreitungen vorhanden sind.

Die Aussage des Thüringer Verkehrsministers Christian Carius, „Insbesondere liegen keine Gründe zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen vor“ und das es in den Ortslagen keine Grenzwertüberschreitungen gibt“, sind ein Zeichen der Unsicherheit und der absoluten Abwehrhaltung. Ein Minister der von Lärmbelastungen in Orten spricht, die er nach der Eröffnung der Autobahn wahrscheinlich noch nie besucht hat, versucht abzulenken.

Dabei bläst Carius in das gleiche Horn wie Bundesverkehrminister Ramsauer, das neue Spielzeug des Bundesverkehrsministerium privat finanzierte Autobahn soll als Vorzeigemodel keine Kratzer bekommen. Damit der Schein der Rechtmäßigkeit gewahrt wird, werden alle Forderungen von Grund auf abgelehnt. Selbst die Minimalforderung der demokratisch gewählten Ortsteilräte und Gemeindeparlamente, nach einer zeitweisen Geschwindigkeitsbegrenzung werden einfach zurückgewiesen. Dass Geschwindigkeitsreduzierung zur Entlastung beiträgt, bestätigten betroffene Anwohner aus Großenlupnitz. Bedingt durch Arbeiten im Bereich der Böbertalbrücke wurde die Geschwindigkeit in diesem Bereich Ende 2010 zeitweise reduziert.

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Auch Lärmschutzmessungen werden abgelehnt. Warum? Weil man wahrscheinlich den errechneten Zahlen im Planfeststellungsverfahren nicht traut und Angst vor der Wahrheit hat und Zeit gewinnen will. Für eine Klage gegen die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Autobahnlärms bleibt den Betroffenen nur eine Frist von 3 Jahren nach Eröffnung. Belastbare Lärmmessungen sind kostspielig und brauchen Zeit.

Eine Autobahnplanung die nur wirtschaftlichen Interessen folgte, Fehler in der Einstufung der Ortslagen, die Lärmschutz auf dem Papier überflüssig machten, ein Landesverwaltungsamt das seiner Aufgabe als abwägende Institution nicht gerecht wurde, sind Risse im Mythos des neuen Modells privat finanzierte Autobahn.
Für notwendige Nachbesserungen ist kein Geld da, deshalb wird von Grund auf alles abgelehnt und selbst die Existenz der Arbeitsgemeinschaft ArGe4 als Gemeinschaft von demokratisch gewählten Bürgermeistern, Ortsbürgermeistern, Gemeinderäten und interessierten Bürgern der anliegenden Ortschaften ignoriert.
Das sich dabei die Vertreter der Landesregierung einig sind zeigt die Aussage von Frau Doht (Vorsitzende des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr im Thüringer Landtag) anlässlich der Podiumsdiskussion am 06.12.2010 in Wenigenlupnitz zur Einstufung der Ortslagen als Mischgebiete:.“… es bringt nichts die Einstufung nachträglich zu ändern…, Thüringen hat sowieso kein Geld“.

Ich sehe folgende „politische/wirtschaftliche Denkweise“ der Verantwortlichen hinter der damaligen Planung: In Burla, Hastrungsfeld, Ettenhausen, Beuernfeld und Bolleroda wohnten jeweils zwischen 100 und 180 Einwohner. Die Einwohnerzahl ist als Wählerpotential vernachlässigbar, Stress- und Klagepotential ist aufgrund der Einwohnerstruktur und Aussagen im Trassenerkundungsverfahren (Autobahn in der Erde – wenig Lärm) nicht zu erwarten, wenn doch dann wird es ausgesessen bis die Klagefristen abgelaufen sind. Der Wertverlust der privaten Grundstücke spielt keine Rolle, es geht um die Durchsetzung eines neuen privaten Betreiber- und Finanzierungsmodelles! Auf der Strecke bleiben wie so oft die Interessen der Bürger!

Mit der zunehmenden Präsens des Themas in der Öffentlichkeit werden auch immer mehr Dokumente und Schriftverkehr mit Behörden aus der Zeit des Planfeststellungsverfahrens von Bürgern zur Verfügung gestellt. Dokumente die zeigen, dass betroffene Bürger und Gemeinden die Einstufung ihrer Ortslagen als Mischgebiete nicht einfach hingenommen haben.

Auch wenn die Landesregierung so tut als wenn nichts gewesen und alles rechtmäßig abgelaufen ist, kann sie sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Für die betroffenen Bürger entlang der neu gebauten Autobahn müssen Lösungen gefunden werden, die zu einer spürbaren Entlastung führen. Innovative Lösungen und Projekte für Lärmschutz mit denen vielleicht auch „Neuland“ betreten wird. Dafür steht die Arbeitsgemeinschaft für eine menschenfreundliche Autobahn 4 (ArGe4).
Mit leicht durchschaubaren politischen Ablenkungsmanövern lassen wir uns nicht von dem gemeinsamen Ziel abbringen. Die Laufzeit der Autobahn ist länger als nur eine Wahlperiode.