Bunderegierung will Kommunen entlasten

Hirte: Spielräume auch effektiv nutzen

Die Bundesregierung will die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 jährlich um eine Milliarde Euro entlasten. Dazu hat sie den Gesetzesentwurf zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vorgelegt. Der Entwurf wird heute, den 26. September 2014, erstmals im Bundestag beraten.

Der CDU-Haushaltspolitiker Christian Hirte begrüßt die Initiative der Bundesregierung. «Bereits in den vergangenen Legislaturperioden hat der Bund Länder und Kommunen umfassend unterstützt. In diesem Jahr wird es schon eine Entlastung von circa 1,6 Mrd. EUR geben und mit diesem Entwurf gehen wir noch einen Schritt weiter. Das Gesetzespaket sieht vor, den Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung zu erhöhen sowie den Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer. In meinem Wahlkreis müssen wir dann sehen, dass wir diese Spielräume im Haushalt dann auch konkret und effektiv nutzen», so der Bundestagsabgeordnete Hirte.

Zudem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf einen Teil der vorgesehenen Entlastung von insgesamt 6 Mrd. EUR im Zusammenhang mit den Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen bereitstellen. «Hier werden wir im nächsten Jahr circa 1 Mrd. EUR aus dem Sondervermögen «Kinderbetreuungsausbau» investieren, um die Länder und Gemeinden zu unterstützen und zugleich für eine deutliche Entlastung der Länder und Gemeinden sorgen», betont Hirte.

Hintergrund:
Die vorgesehene Entlastung der Kommunen um jährlich 1 Milliarde Euro in den Jahren 2015 bis 2017 erfolgt hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung – dazu werden die Erstattungsquoten nach § 46 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gleichmäßig erhöht – und hälftig durch einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer mittels einer Änderung des § 1 des Finanzausgleichsgesetzes.

Der Bund stockt das bestehende Sondervermögen «Kinderbetreuungsausbau» um 550 Millionen Euro auf. Im Mai 2014 wies das Sondervermögen nicht abgeflossene Mittel in Höhe von 450 Millionen Euro auf.

Zudem wird zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht.

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