Bundeshaushalt entlastet Kommunen

Mit Verwunderung reagiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte auf die Äußerung von Michael Klostermann (SPD), dass der Koalitionsvertrag der Bundesregierung nicht umgesetzt werde.

Selbst SPD-Fraktionsvorsitzender Thomas Oppermann erklärt, dass im Entwurf des Bundeshaushaltes «die Regierung die vorhandenen Spielräume für die richtigen Prioritäten nutzt». Neben der Unterstützung der Länder mit 6 Mrd. EUR für Krippen, Kitas, Schulen und Hochschulen werden Städte und Gemeinden vom Bund ab 2014 um 5,5 Mrd. EUR durch die vollständige Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter entlastet.

«Richtig ist, dass im Koalitionsvertrag zur weiteren Entlastung der kommunalen Seite die Übernahme der Kosten für die Wiedereingliederung bei Behinderung durch den Bund verankert ist. Die Finanzierung der Eingliederungshilfen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Es ist aber nicht sichergestellt, dass die bereitgestellten Mittel in vollem Umfang ankommen. Eine sofortige Umsetzung ist somit unrealistisch. Hier geht insbesondere auch im Interesse der Betroffenen Gründlichkeit vor Schnelligkeit», betont Hirte.

Aus diesem Grund hat sich die Koalition auf die Vorab-Entlastung der Kommunen von einer Mrd. EUR pro Jahr vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung verständigt. In welcher Form die Entlastung letztendlich erfolgt, muss im konkreten Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Bislang hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) keinerlei Zweifel daran gelassen, dass er den Koalitionsvertrag ohne Abstriche umsetzen will.

«Bevor Michael Klostermann den Bruch des Koalitionsvertrages ausruft, sollte er besser dessen konkreten Aussagen sowie die der SPD-Bundestagsfraktion zur Kenntnis nehmen. Entscheidend wird bei der anstehenden Regelung sein, dass die Kommunalentlastung auch tatsächlich und zusätzlich vor Ort ankommt. Ich kann ja verstehen, dass man sich im Wahlkampf profilieren will, aber der Aufruf Klostermanns ist allenfalls populistisch und nicht sachorientiert», bewertet Hirte abschließend.

Hintergrund:
Der Bund hat mit der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung die Kommunen deutlich entlastet. Allein der letzte Schritt bringt den Kommunen in diesem Jahr eine Entlastung um weitere rund 1,6 Mrd. EUR. Insgesamt stehen den Kommunen damit mehr als fünf Mrd. EUR jährlich zusätzlich zur Verfügung. Obwohl der Ausbau der Kleinkindbetreuung in die originäre verfassungsrechtlich geregelte Zuständigkeit der Länder fällt, unterstützt der Bund den U3-Ausbau bis 2014 mit insgesamt 5,4 Mrd. EUR. Weiter profitieren die Kommunen auch von der Fortschreibung der Entflechtungsmittel bis einschließlich 2019 auf dem bisherigen Niveau von insgesamt jährlich rund 2,6 Mrd. EUR Darin sind Mittel zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse und für die soziale Wohnraumförderung enthalten.

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