Bundesregierung beschließt neuen Personalausweis mit Internetfunktion

Das Bundeskabinett hat Mittwoch dem Entwurf des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Einführung des elektronischen Personalausweises im Scheckkartenformat, der ab November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen wird.

Bundesinnenminister Dr. Schäuble erklärte dazu: „Der neue Personalausweis macht den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer und einfacher für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Er trägt zum Bürokratieabbau bei und bringt ein enormes Einsparpotential mit sich. Die Zeit, in der elektronische Formulare zwar am PC ausgefüllt, aber am Ende doch manuell unterschrieben und versandt werden mussten, gehört bald der Vergangenheit an. Der elektronische Ausweis spart damit allen Beteiligten Papier, Druck-, Porto-, Transportkosten und vor allem Zeit.“

Allein für den Bereich der Kontoeröffnungen werden zukünftig Einsparungen von jährlich rund 130 Millionen Euro möglich, weil der Identitätsnachweis nun im Internet besonders zuverlässig und schnell erfolgen kann. In zahlreichen vergleichbaren Massenverfahren, die einen Identitätsnachweis erfordern, wird mit dem neuen Ausweis die Umstellung auf sichere und effiziente Prozesse möglich.

Über 60 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nutzen heute ihren Personalausweis nicht nur zum Identitätsnachweis gegenüber Behörden, sondern auch in vielen privaten Situationen.

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Und obwohl sich immer mehr Lebensbereiche in das Internet verlagern, gibt es einen vergleichbaren Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt bislang nicht: Bei jedem Diensteanbieter müssen eigene Anmeldeverfahren durchlaufen und separate Passwörter oder PINs angelegt und gemerkt werden. Die damit verbundenen Sicherheitsrisiken und Datenschutzdefizite soll der elektronische Personalausweis beheben und gleichzeitig ein für beide Seiten – Anbieter sowie Nutzer von Online-Services – transparentes Verfahren ermöglichen.

Zukünftig wird ein Anbieter, der den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in seine Dienste einbinden will, vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen müssen. Nur mit diesem Zertifikat darf er personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Alter) aus dem Ausweis-Chip online erfragen. Für den Ausweisinhaber wird diese Berechtigung am Bildschirm sichtbar. Er kann dann seinen Ausweis auf ein Lesegerät am PC legen, seine Ausweis-PIN eingeben und somit der Übermittlung seiner Daten im Internet zustimmen. Dank des gegenseitigen Identitätsnachweises können also beide Partner einer Online-Transaktion der Identität ihres Gegenübers sicher sein.

Dieser elektronische Identitätsnachweis (eID) wird serienmäßig auf jedem Personalausweis vorbereitet sein. Bundesbürgerinnen und -bürger können ab dem Einführungsstichtag 1. November 2010 die Ausweise neuen Typs (auch vor Ablauf ihres bisherigen Personalausweises) beantragen und dann entscheiden, ob die eID-Funktion eingeschaltet wird. Zusätzlich kann eine elektronische Signatur nachgeladen werden. Für E-Government und E-Business eröffnet sich damit eine breite Palette von Anwendungsmöglichkeiten. Das virtuelle Rathaus beispielsweise wird weitere Online-Dienste anbieten können. Auch Online-Shopping, Online-Banking und Querschnittsthemen wie Jugendschutz und Suchtprävention im Internet sowie der Altersnachweis an Automaten werden von den neuen Ausweisfunktionen profitieren.

Auch die elektronische Unterstützung der Reisefunktion des neuen Personalausweises ist vorgesehen: Der Ausweis wird weiterhin als Passersatzdokument nutzbar sein und die Reise in ausgewählte Länder sowie grundsätzlich die Rückkehr in den Schengenraum erlauben. Dafür wird der Ausweis dem sicherheitstechnischen Niveau der EU-weit vorgeschriebenen elektronischen Reisepässe (ePässe) angeglichen und entsprechend den internationalen Vorgaben obligatorisch mit einem Foto im Chip ausgestattet. Ob zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Ausweis gespeichert werden, können die Bürgerinnen und Bürger dagegen selbst entscheiden. Wer seine Fingerabdrücke – analog zum ePass – auch im Personalausweis speichern lässt, geht sicher, dass niemand mit seinem gestohlenen Dokument missbräuchlich reisen kann, nur weil er dem Foto ähnlich sieht. Wie bei den bereits eingeführten Reisepässen wird durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt, dass nur berechtigte behördliche Stellen die biometrischen Daten aus dem Ausweis-Chip auslesen können. Für den oben beschriebenen Identitätsnachweis im E-Government und E-Business können Foto und Fingerabdrücke hingegen keinesfalls verwendet werden.